
Im folgenden *Krone* Artikel geht es darum dass Teenager mit einer AirSoft Pistole gesehen wurden.
Dass die Polizei sie Kontrolliert hat find ich ja gut, aber die Reaktion ist bissal sehr übertrieben.
Weiß jemand wofür die Angezeigt werden sollen, und weshalb sie ein vorläufiges Waffenverbot bekommen haben?
Die haben ja anundfürsich nichts falsches *(oder gar verbotenes)* gemacht. Nicht Mal blöd rumgespielt hab’ns damit.
Link: [Junges Trio sorgte mit Softair-Pistole für Einsatz](https://www.krone.at/2977071)
**EDIT**
1. Viele von euch haben die zweite Zeile in meinem Post ignoriert, also liest sie euch bitte nochmal durch bevor ihr euch zum Trottel macht.
2. Es gab einen 18-Jährigen, und es ist anzunehmen, dass er die Pistole hatte. Die anderen beiden hätten sie in dieser Situation nicht halten dürfen.
3. *Aus welchem Grund auch immer* sind “Mindere Schusswaffen” in §35 inkludiert. Führen hätte der 18-Jährige sie also anundfürsich nicht dürfen.
13 comments
Oida, du kannst nicht öffentlich mit einer Waffe herumhantieren… zumindest bei uns nicht.
ich nehm an es ist eine verwaltungsübertretung gemeint:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=10000161
Evtl. Verletzung des öffentl. Anstands (§1) oder Belästigung (§2).
die Gründe für ein vorläufiges Waffenverbot sind in §13 Waffengesetz aufgelistet.
Die Polizei reagiert halt je nach Außenwirkung, wissen können sie ja nicht womit da herumgespielt wird. Lustig, ich habe gerade heute auf Reddit kommentiert, das Airsofts früher jeder hatte und heute eher “verpönt” und Polizeieinsätze.
Das Waffengesetz gibt das vorläufige Waffenverbot meiner Meinung nach nicht her – Softair ist keine Waffe und den “Grund zur Annahme, dass der Betroffene durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte” hat man sich wohl eher aus den Fingern gesaugt? Bin aber kein Jurist und nur mäßig im Waffenrecht bewandert, soweit ich es halt gebraucht habe. Eventuell kann mich hier jemand erleuchten.
Sind Ausländer. Is doch wohl klar warum’s kontrolliert gestraft wurden. /s
[deleted]
Also wenn ich mit einer Sprengstoffweste herumlaufe wo kein echter Sprengstoff drinnen ist, hab ich ja auch kein Gesetz gebrochen oder? Und wenn mich die Cobra dann übern Haufen schießt ist natürlich die böse, schießwütige Polizei schuld🤦🏻♂️
Ich weiß nicht, wie es in Ö geht, aber hier in Ungarn es ist verboten, mit einer Airsoft-Pistole auf der Straße herumspazieren, weil sie gesetzlich als Waffe gilt.
An der Schule meines Neffen gabs da mal ein ähnliches Problem. Es gibt zwar ein eigenes Österreichisches gesetzt, Softairwaffenverordnung. Aber da steht eigentlich nur wer sie nicht verkaufen darf und an wen… (Unter 18) aber sonst quasi nichts. In der Schule kam am ende nichts raus… Die Schule wollte dagegen vorgehen aber die Eltern haben sich einen Anwalt genommen und recht bekommen. Details weis ich aber nicht.
Deshalb gibt man sie in den Rucksack, oder nen Koffer. Einer 0815 Person ist nich zuzumuten, eine echte Waffe mit einer fakewaffe auseinanderzuhalten (so lange es nicht Spielzeugpistolen ect. sind, die schön bunt sind).
In der Straßenbahn muss man keine Airsoft rumtragen.
Also 2 von 3 sind minderjährig. Die haben schon nach §11 WaffG ein Verbot.
Das Waffenverbot betrifft also mal nur den 18 jährigen.
Die Airsoft ist keine Waffe im Sinne des WaffG. Es muss aber gar keine Waffe im Spiel sein für ein Waffenverbot. Beim Waffenverbot geht es darum, dass man fürchtet, dass wenn die Person eine Waffe in die Hand bekommt, sie diese missbräuchlich einsetzen könnte.
Was für einen Straftatbestand haben die Jugendlichen gesestzt? Das geht aus dem Artikel nicht hervor. Verwaltungsrechtlich wahrscheinlich eine Bestimmung aus dem oö Polizeistrafgesetz.
Strafrechtlich: Nötigung vielleicht. Wahrscheinlich ist aber eher nur ein Verwaltungsstraftatbestand.
Na so einfach ist das auch nicht. Wenn ich andere mit einer Waffe bedrohe, auch wenn es eine Attrappe ist, ist das trotzdem strafbar.
Ich weiß jetzt nicht was die drei gemacht haben, aber wenn sie z.b. auf Passanten gezielt haben, dann ist das durchgreifen der Polizei vollkommen legitim.
Spiele Paintball (magfed (waffenatrappen)) bei offenen unhantieren kann Erregung öffentlichen Ergebnisses sein … Polizeieinsatz muss vom führenden bezahlt werden.
Airsoft spielen ist eine Sache, mit einer Airsoft-Pistole in der Straßenbahn spielen eine andere. Ich find die Reaktion völlig verständlich und gerechtfertigt. Solche Idioten geben dem ganzen Hobby einen schlechten Ruf.