Bezahlung nach Vereinbarung… Das ist Mal was neues… Wer wills ausprobieren?

12 comments
  1. Kann mich täuschen, aber “Bezahlung nach Vereinbarung” erfüllt eher nicht die gesetzliche Erfordernis der verpflichtenden Angabe des Mindestentgelts.

  2. In Jobinseraten muss in Österreich ein Mindestgehalt angegeben sein, das ist also nicht mal rechtlich erlaubt

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