Teure Diskriminierung – Ministerien mussten in den letzten elf Jahren mindestens 826.000 Euro an Betroffene zahlen.

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  1. >Am öftesten muss sich die Bundes-Gleichbehandlungskommission mit dem Innenministerium beschäftigen. Eine Auswertung der “Wiener Zeitung” zeigt: Seit 2018 gab es insgesamt 161 Gutachten, 99 davon betrafen allein das Innenressort. In insgesamt 65 Fällen wurden die Beschwerden von Gutachten der B-GBK bestätigt – bei diesen konnte also eine Diskriminierung festgestellt werden.

    und

    >Teuer kam den Steuerzahlern bisher auch das Finanzministerium zu stehen. Das hat zwar nur fünf Verfahren geführt, dabei aber 267.500 Euro an Bundesbedienstete zahlen müssen.

    Auf 11 Jahre und mehrere Ministerien hinweg kommt es mir gar nicht sooooo viel vor. Aber es liest sich auch als wäre Diskriminierung eh ziemlich billig? Wenn das das BMI so um die 300.000 gezahlt hat und und laut hier in 65 Fällen verloren hat dann ist das so pro Nase nur um die 500 Euro?

  2. Das Innenministerium von Mikl-Leitner (2011) bis Karner – da wundert mich das mit der Spitzenposition nicht so sehr.

  3. Ist jetzt nicht viel.

    Der Artikel beruft sich hier auf die Anzahl der Gerichtsverfahren und gerichtlichen Vergleiche, die allerdings per Se ja noch nicht aussagekräftig über die tatsächlichen erfolgten Fälle sind. Nur, weil wer klagt – bzw. sich beklagt – muss es ja nicht stimmen.

    Einen möglichen Anhaltspunkt auf das Verhältnis der Beschwerden zu den tatsächlichen Diskriminierungen gibt der Artikel dann durch das Anführen der Gleichbehandlungskommission, die im 5 Jahren 65 Fälle bestätigt hat – von 161. Also etwa 40% der sich Beklagenden wurden laut dem Gutachten tatsächlich diskriminiert.

    Umgelegt auf die Anzahl der Verfahren des BMI macht das 14,4 Fälle von den 36 angeführten in 11 Jahren, also 1,3 Fälle im Jahr.

    Eine Alternative Einschätzung würde ich über die Summe der Entschädigungen versuchen – als Überprüfung der Plausibilität:

    Bei Diskriminierung bei Postenbesetzungen im Arbeitsrecht – das Thema des Artikels – werden grds. 3 Monatsgehälter eingeklagt.

    826 000€ in elf Jahren macht 75.090€ im Jahr.

    Das Durchschnittsgehalt eines Beamten in Ö sind 46 000€ im Jahr. Ein durchschnittliches 3-Monatsgehalt sind also 11 500€.

    Das macht 6,5 Fälle im Jahr, gemessen am Durchschnittsgehalt, bei denen Diskriminierung zu Unrecht erfolgt ist.

    Dabei ist nun zu bedenken, dass höhere Posten sowohl für Besetzung nach politischem Hintergrund als auch für eine tatsächliche Klage eher anfällig sind. Das Mindestgehalt für einen Sektionschef sind 9960€/Monat, also 119 520€ im Jahr.

    Mit diesem Gehalt als Basis für die Berechnung erhält man 2,5 Fälle pro Jahr.

    Die Zahl der tatsächlichen Fälle wird also wohl irgendwo im, eher unteren, einstelligen Bereich pro Jahr liegen.

    Das BMI alleine beschäftigt 38 000 Bedienstete.

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