ich versteh ja dass der anwalt schlechte karten bekommen hat, aber sein
> es war eine direktvergabe, die pflichtvergleichsangebote sind nur formsache
ist schon starker tobak
Hoffe echt, da kommen Verurteilungen mit Höchststrafen raus. Wäre schön, wenn mal wer für die Selbstbedienung gestraft wird. (Ich weiß unwahrscheinlich, aber lasst mich träumen)
oof nach 3h hats ihr direkt nach der pause as gedächniss ausg’haglt…
ich denke da hat der Anwalt den Stecker gezogen
Ein paar Highlights:
>„Das war für mich nachvollziehbar, weil ein Konzept unter 100.000 Euro so vergeben werden kann“, sagte sie. Bei einem Gesprächstermin im Ministerium am 5. April 2019 habe man sie dann allerdings gebeten, „als Dokumentationszweck zwei weitere Angebote für die Akten“ zu beschaffen: „Der Auftraggeber hat mich explizit gebeten, zwei vertrauenswürdige Unternehmen zu bringen und sie anzuleiten.“
>Richter: „Was war Ihre Leistung?“
>Einen Vortrag, den Karmasin im Mai 2018 hielt, also im letzten Monat, in dem sie noch Bezüge bekam, habe sie erst im Juni verrechnet, wie ihr der Richter vorhielt. „Das hab ich nicht gemacht, um wen zu täuschen, sondern weil ich dachte, dass man das Datum einträgt, in dem man sich gerade befindet“, so Karmasins Rechtfertigung. Und weiters: „Ich bin keine Buchhalterin.“
>Die von ihr lukrierten Provisionszahlungen seien die Idee von Beinschab gewesen, behauptete Karmasin: „Im Jahr 2016 hat sie mich aktiv gefragt, ob sie Provision zahlen darf.“
>Karmasin habe letztlich rund 62.000 Euro der etwa 78.000 zurückgezahlt. Eine „tätige Reue“, die ihr Straffreiheit sicherstelle, liege dadurch nicht vor. „Karmasin hat auch erst zurückgezahlt, nachdem die Zeit im Bild darüber berichtet hatte“, obwohl sie seit 2018 vier Jahre Zeit gehabt hätte.
Also das ist doch schon richtig peinlich, und sowas ist bei uns mal Minister gewesen. Find langsam die Dummheit und Frechheit schlimmer als das Bereichern an sich.
5 comments
ich versteh ja dass der anwalt schlechte karten bekommen hat, aber sein
> es war eine direktvergabe, die pflichtvergleichsangebote sind nur formsache
ist schon starker tobak
Hoffe echt, da kommen Verurteilungen mit Höchststrafen raus. Wäre schön, wenn mal wer für die Selbstbedienung gestraft wird. (Ich weiß unwahrscheinlich, aber lasst mich träumen)
oof nach 3h hats ihr direkt nach der pause as gedächniss ausg’haglt…
ich denke da hat der Anwalt den Stecker gezogen
Ein paar Highlights:
>„Das war für mich nachvollziehbar, weil ein Konzept unter 100.000 Euro so vergeben werden kann“, sagte sie. Bei einem Gesprächstermin im Ministerium am 5. April 2019 habe man sie dann allerdings gebeten, „als Dokumentationszweck zwei weitere Angebote für die Akten“ zu beschaffen: „Der Auftraggeber hat mich explizit gebeten, zwei vertrauenswürdige Unternehmen zu bringen und sie anzuleiten.“
>Richter: „Was war Ihre Leistung?“
>Einen Vortrag, den Karmasin im Mai 2018 hielt, also im letzten Monat, in dem sie noch Bezüge bekam, habe sie erst im Juni verrechnet, wie ihr der Richter vorhielt. „Das hab ich nicht gemacht, um wen zu täuschen, sondern weil ich dachte, dass man das Datum einträgt, in dem man sich gerade befindet“, so Karmasins Rechtfertigung. Und weiters: „Ich bin keine Buchhalterin.“
>Die von ihr lukrierten Provisionszahlungen seien die Idee von Beinschab gewesen, behauptete Karmasin: „Im Jahr 2016 hat sie mich aktiv gefragt, ob sie Provision zahlen darf.“
>Karmasin habe letztlich rund 62.000 Euro der etwa 78.000 zurückgezahlt. Eine „tätige Reue“, die ihr Straffreiheit sicherstelle, liege dadurch nicht vor. „Karmasin hat auch erst zurückgezahlt, nachdem die Zeit im Bild darüber berichtet hatte“, obwohl sie seit 2018 vier Jahre Zeit gehabt hätte.
Also das ist doch schon richtig peinlich, und sowas ist bei uns mal Minister gewesen. Find langsam die Dummheit und Frechheit schlimmer als das Bereichern an sich.
Karma…sin