Mit Panzern beladener Zug passierte Österreich

7 comments
  1. Mal vorab, keine Frage, dass Russland einen Aggressionskrieg gegen die Ukraine betreibt. Allerdings ist es schon eine legitime Frage, ob wir für diesen Konflikt unsere Neutralität komplett opfern.

    Zweifelsfrei ist ein Transport Militärischen Guts durch Österreich in ein kriegsführendes (wenn auch verteidigendes) Land ein klarer Bruch unserer Neutralität. Die Behörden wussten ganz genau, dass diese Panzer für die Ukraine vorgesehen waren und lehnen sich jetzt zurück mit der Argumentation, *man hätte es ja den Italienern gesagt, aber die haben bestätigt, dass das nur ein „Transfer“ von Italien nach Polen ist – sonst nichts.*

    Wie wird die Regierung und der BP denn reagieren, wenn uns Italien wissentlich angelogen hat, um damit unsere Neutralität zu umgehen oder vielmehr auszuhebeln.

    Wie wahre Neutralität aussieht, zeigt uns die Schweiz, die steht hinter ihrer Neutralität ohne Wenn und Aber.

    Wie hat das die Tagespresse so schön formuliert „*mit der Wärme die das Rotieren vom Kreisky im Grab erzeugt, könnt ma ganz Wien heizen*“

  2. Ich liebe es wie Neutralität als “Wir machen Augen und Ohren zu wies uns grade passt” interpretiert wird. Die FPÖ hat auch schon immer den Imperalismus der USA kritisiert. Bei Russland ist es ok oder wie?

  3. Es freut mich, dass Italien, und etliche andere EU-Staaten, die Ukraine militärisch unterstützen. Die Heuchlerei Österreichs ist einfach nur zum Kotzen.

    Umgeben von NATO-Staaten suhlen wir uns in Sicherheit und fühlen uns auch noch moralisch überlegen, rülpsen über Neutralität und stecken den Kopf in den Sand. Das ist einfach nur erbärmlich, gerade wenn man an Österreichs Geschichte während des 2. Weltkriegs zurück denkt. Gegen Faschismus muss man entschieden entgegentreten. Und Russland ist auf dem Weg zum Nazi-Deutschland des 21. Jahrhunderts.

  4. Abs. 1 steht einer Bewilligung nicht entgegen, wenn die Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Kriegsmaterial eine Maßnahme darstellt, um 1. einen Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder 2. einen Beschluss auf Grund des Titels V des Vertrages über die Europäische Union oder 3. einen Beschluss im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder 4. sonstige Friedensoperationen entsprechend den Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen, wie etwa Maßnahmen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe oder zur Unterbindung schwerer und systematischer Menschenrechtsverletzungen, im Rahmen einer internationalen Organisation, durchzuführen, soweit dem keine völkerrechtlichen Verpflichtungen oder überwiegende außenpolitische Interessen der Republik Österreich entgegenstehen.

Leave a Reply