Aufgrund eines Ausfalles soll eine Bekannte von mir nächste Woche 50 Stunden arbeiten. Sowas komme schon ab und zu mal vor.

Ist das normal? Darf die Migros das überhaupt?

Laut diesem Dokument von [admin.ch](https://admin.ch) nicht: [https://www.seco.admin.ch/dam/seco/de/dokumente/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitsgesetz%20und%20Verordnungen/Wegleitungen/Wegleitung-ArG/ArG\_art09.pdf.download.pdf/ArG\_art09\_de.pdf](https://www.seco.admin.ch/dam/seco/de/dokumente/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitsgesetz%20und%20Verordnungen/Wegleitungen/Wegleitung-ArG/ArG_art09.pdf.download.pdf/ArG_art09_de.pdf)

Die Frage ist, kann man irgendwie gegen solche Praktiken vorgehen? Ist ja sonst schon ein Minimum-Wage Job, wo die Leute aufs letzte ausgepresst werden. Aber 50 Stunden… da sollte man sich halt schon mal überlegen, ob man nicht eine Person zusätzlich einstellen möchte.

6 comments
  1. Solange das nicht die Norm ist, ist das erlaubt, unter folgenden Voraussetzungen:

    ​

    Grundsätzlich haben Arbeitnehmende nur das vertraglich vereinbarte Arbeitspensum zu verrichten. Ausnahmsweise sind sie jedoch zur Leistung von Überstunden verpflichtet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 321c Abs. 1 OR):

    Notwendigkeit:

    Die Überstunden müssen notwendig sein, weil beispielsweise ausserordentlich viel Arbeit anfällt oder diese dringend ist. An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn die Überstunden durch Beizug vorhandener Hilfskräfte oder bessere Organisation leicht vermieden werden könnten.

    Keine Überforderung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers

    Das Leisten von Überstunden darf keine Überforderung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers zur Folge haben.

    Zumutbarkeit:

    Überstunden müssen dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zugemutet werden können. Ob diese Voraussetzung gegeben ist, hängt stark von den Verhältnissen des Einzelfalles ab. Bei Arbeitnehmenden in Teilzeit ist bei der Beurteilung der Zumutbarkeit zu beachten, dass sie neben der Teilzeitstelle noch andere Verpflichtungen haben können.

    Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes (ArG) über die Arbeits-

    und Ruhezeiten:

    Einzelheiten finden sich diesbezüglich insbesondere in den Art. 9 ff. ArG sowie Art. 13 ff. ArGV 1 oder im Merkblatt Arbeits- und Ruhezeiten

    ​

    Weiter:

    Überstunden müssen mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent entschädigt werden.

    Überstunden können anstatt mit einem Lohnzuschlag aber auch durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen werden. Dies setzt jedoch Ihre Zustimmung und eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber voraus.

    Kadermitarbeiterinnen und -mitarbeiter haben in der Regel keinen Anspruch auf Lohnzuschlag. Dies muss jedoch in jedem Fall im Arbeitsvertrag geregelt werden. Es kann auch schriftlich vereinbart werden, dass die Überstunden ohne Zuschlag entschädigt werden oder mit einem Zuschlag von weniger als 25 Prozent.

  2. Nennt sich Überzeit da wie du ja selbst sagst jemand ausgefallen ist. Die Höchstarbeitszeit bezieht sich auf eine normale geregelte Arbeitszeit. Natürlich kann deine Kollegin sagen mach ich nicht und wird sich damit auf den ersten Platz der abbaubaren Mitarbeiter setzen. Deine Kollegin kann diese Überzeit an anderen Tagen kompensieren oder sogar Auszahlen lassen.

  3. Natürlich ist das im Arbeitgeberland Schweiz normal. Deine Bekannte sollte 60 Stunden machen dafür, dass du es gewagt hast sowas zu hinterfragen è_é.

  4. Mindestlohnjob nicht Minimum-Wage Job. Sorry fürs bünzle😞, war mir ein bisschen ein Overkill mit den Anglizismen.

  5. Ja, die Migros darf das fordern, wenn das nur kurzfristig, begründet und nur temporär ist.

    Also wenn zum Beispiel eine Kollegin kurzfristig ausfällt und eine Station besetzt sein muss um den Laden am Minimum laufen zu lassen.

    Ich würde ihr aber vorschlagen mit ihrem Chef abzumachen, wie sie die so anfallenden 8 Überstunden kompensieren kann.

    Rein von der Erfahrung her würde ich die an der Auffahrtsbrücke, vor oder nach Pfingsmontag oder generell als verlängertes Wochenende wieder einziehen.

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