BVT-Prozess – Syrischer General beantwortete keine Fragen

1 comment
  1. >
    >
    >Die Kooperationsvereinbarung mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad, die unter der Bezeichnung “Operation White Milk” firmierte, soll das BVT am 6. Mai 2015 “zwecks Informationsgewinnung” abgeschlossen haben, wie in der Anklageschrift ausgeführt wird. Im Juli desselben Jahres soll das BVT dann eine Gefährdung des syrischen Generals behauptet haben, der sich zu diesem Zeitpunkt in Frankreich aufhielt und dort ein Asylverfahren laufen hatte. Es wurde eine “Gefährdungsprognose” erstellt, wobei die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) davon ausgeht, dass diese Behauptung ungeprüft war und ausschließlich dazu dienen sollte, die beabsichtigte Einreise des Generals in Österreich zu ermöglichen.
    >
    >In weiterer Folge wurde der Mann nach Österreich gebracht, in Salzburg vom BVT “übernommen” und bei der Stellung eines Asylantrags unterstützt, wobei dieser laut WKStA unter Vorspiegelung falscher Tatsachen gestellt wurde. Offenbar ist dem General sein Asylstatus inzwischen aber wieder aberkannt worden. Auf die Frage, ob sein Asylaberkennungsverfahren abgeschlossen sei, meinte er jetzt jedenfalls als Zeuge: “Zur Zeit habe ich keinen Asylstatus.” Ob diese fremdenrechtliche Entscheidung rechtskräftig sei? “Ich habe keine Ahnung”, entgegnete der General knapp.

Leave a Reply