Lex Teichtmeister: Grüner Pfusch – “ein großer juristischer Unfug, der Jugendliche kriminalisiert und Erwachsene nicht von ihren Verbrechen abhalten wird”

6 comments
  1. >Die Konsequenz aus dieser überschießenden Gesetzgebung ist eine **Dramatisierung der Kriminalstatistik** in der Rubrik „Kinderpornografie“. Waren im Jahr 2012 von 584 Angezeigten nur 47 minderjährig  (eine Person war unter 10 Jahren, 4 unter 14 Jahren und 42 unter 18 Jahren) so ist die Zahl nur zehn Jahre später explodiert. Im Jahr 2021 verzeichnet die Statistik insgesamt 2.147 Anzeigen wegen § 207a StGB, davon richtet sich bereits die Hälfte,  1.073,  gegen minderjährige Personen (35 davon sind unter 10 Jahren, 373 unter 14 Jahren).

    Wait, wir haben 35 “Personen unter 10 Jahren” wegen Kinderpornografie angezeigt? in einem Jahr?

    Wieviele davon waren für full on”besucht darkweb Seite”?

    Ist bei der Statistik der corona lockdown eingepreist?

    BTW? Was ist eigentlich aus dem Fall mit der 13 jährigen Niederösterreicherin geworden? Der Partner ist ja jetzt fix freigelassen worden weil hatte keinen Grund anzunehmen dass sie 13 ist => Das klang doch sehr verdächtig danach als wäre ein Video von dem Sexualakt in der Schule umgegangen. Ist da eigentlich irgendwer wegen Cybermobbing oder Kinderpornographie angezeigt worden? Es klang ja damals in den comments verdächtig danach als ob hier auch Leute von der Gegend mitlesen? Gabs da irgendwas? Hat wenigstens die Schule eine Belehrung gegeben wegen dem Verschicken von solchen Videos/Bildern? Hat sie oder irgendwer die Schule gewechselt?

    ​

    (btw das mit der Jina Mahsa Amini Straße in Donaustadt finde ich echt gut)

  2. Da hat jemand die Frage “Denkt denn keiner an die Kinder?” beantwortet mit “Oh, danke, ganz vergessen, die können wir ja auch einsperren.”

  3. Zuständige wie in den USA. Wenn eine 15 Jährige ihren gleichaltrigen Freund ein Nacktfoto schickt ist der nun ein Sexualstraftäter.

    Ahnung wie es im echten Leben abläuft hat von unseren Politikern anscheinend absolut keiner.

  4. “Warum sind etwa Comics die Sex mit 17-Jährigen zeigen strafbar, aber Shooter-Spiele mit ermordeten Menschen nicht?”

    Auch wenn der Vorwurf an sich lächerlich klingt, in Bezug auf das Gesetz, wo sogar Bilder welche mittels KI erstellt werden, strafbar bzw verboten wären, ist er das nicht. Einfach weil der Gesetzesvorschlag lächerlich ist.

    “Wenn eine 13-jährige und eine 14-jährige Person miteinander einvernehmlichen Sexualverkehr haben, dann ist das nicht strafbar. Wenn jedoch die 13-jährige Person der 14-jährigen Person ein Bild von ihrer Schamgegend überlässt, dann ist die 14-jährige Person (wenn sie das Bild annimmt) mit einer Jugendstrafe von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht“. Künftig werden es eineinhalb Jahre sein.”

    Tut mir leid, aber irgendwo sind viele dieser Leute schon a bissi angrennt…

  5. Wie ist da das “Foto annehmen” definiert? Aktiv herunterladen, speichern? Wenn es jemand per Messenger geschickt bekommt kann mans normalerweise nicht ablehnen.

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