Angeschossener Rekrut bekam erst nach vier Jahren Schadenersatz vom Staat

8 comments
  1. Ist eh super. Die jungen Männer gehören richtig erzogen, dafür ist der Wehrdienst da! Jetzt weiß er nicht nur wie er ein Bett macht sondern auch wie träge unser Rechtssystem ist. /s

  2. Hat sicher mehr als die 16k gekostet, sich durch die Instanzen zu klagen um ja nicht bezahlen zu müssen. Hätten einfach bezahlt, wär wahrscheinlich nicht mal ein Folgeartikel erschienen.

  3. Das eigentlich beeindruckende an dem Urteil ist

    >Das Heer könne sich nicht auf das Haftungsprivileg im Sozialversicherungsgesetz stützen. Grundwehrdiener seien keine normalen Dienstnehmer, schließlich leisten sie ihren Dienst nicht freiwillig. Der Bund hafte deshalb für Verletzungen und Schäden während der Arbeit.
    Für die Republik dürfte das Urteil unangenehm sein, weil Rekruten so leichter Ersatz für Verletzungen geltend machen können. Der Staat zog wohl nicht von ungefähr bis zum Höchstgericht, um eine Haftung doch noch zu verhindern.

  4. musst dir mal vorstellen, da wirst mit moderner temporärer sklaverei dazu gezwungen da mit zu machen, dann schießt dir dort jemand in den oberschenkel aus grober fahrlässigkeit, und dann musst jahrelang ums geld klagen.

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