Ich: „Nachdem ich von Ihnen gekündigt wurde hätte ich gerne innerhalb der Kündigungsfrist ein paar Postensuchtage, wie es der Gesetzgeber vorsieht“

Chef: „Die wirst du erst bekommen, wenn du mir die Termine vorlegst an denen du Bewerbungsgespräche hast!“

Soll ich mich da jetzt direkt bei der Arbeiterkammer melden oder hat mein Chef eh recht? (Arbeite im Handel)

2 comments
  1. Google ist jetzt nicht soooo schwer zu bedienen…

    https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/beendigung/Arbeitgeber-Kuendigung.html

    >Postensuchtage – “Freizeit während der Kün­di­gungs­frist”

    >Im Fall einer Arbeitgeberkündigung haben Sie Anspruch auf Freizeit während der Kündigungsfrist – die sogenannten “Postensuchtage”. Und zwar im Aus­maß von 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit (z.B. 7,7 Stunden bei einer 38,5 Stund­en­woche). Diese Freizeit müssen Sie vom Arbeitgeber verlangen.

    >Maßgeblich ist die gesetzliche/kollektivvertragliche/vertraglich vereinbarte Kün­di­gungs­frist. Nicht jedoch eine allfällige längere „faktische“ Kün­di­gungs­frist, die dadurch entsteht, dass der Arbeitgeber die Kündigung vorzeitig aus­spricht.

    >Der Zeitpunkt, wann diese Zeit konkret in Anspruch genommen wird, ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Der Arbeitgeber darf den Anspruch aller­dings nicht vereiteln. Wird während der Kündigungsfrist auch Urlaub ver­ein­bart, ist darauf zu achten, dass die Freizeit ebenfalls geltend gemacht wird. Sie müssen zum Beispiel für Montag einen Postensuchtag und von Dienstag bis Freitag Urlaub vereinbaren. Vereinbaren Sie von Montag bis Freitag Urlaub, entfällt Ihr „Postensuchtag“ für die betreffende Woche.

    Oder vlt lieber vom AMS ?
    https://www.ams.at/arbeitsuchende/topicliste/postensuchtage

  2. Nein hat er nicht. Mach dir einen Tag die Woche mit ihm aus. Postensuchen heißt nicht Bewerbungsgespräche. Kannst auch nix tun.

    Wenn er nicht einsieht lass dir das schriftlich geben und gib ihm deine Liste und komm an den Tagen einfach nicht

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