Fall Leonie: Verurteilte wollten Strafmaß drücken – ohne Erfolg

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  1. > Die Generalprokuratur hielt von diesen Argumentationen aber nichts, führte im Fall des Hauptangeklagten die “massiv gleichgültige Einstellung gegenüber der körperlichen Unversehrtheit, der sexuellen Selbstbestimmung und dem Leben an sich” ins Treffen. Eine Strafmilderung für Ali H. sei ebenfalls abzulehnen, hieß es.  
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    >Der fünfköpfige Senat des Obersten Gerichtshofs folgte den Berufungen ebenfalls nicht. “Das Opfer, ein 13-jähriges Mädchen, wurde geradezu zur Sache degradiert”, sprach der Vorsitzende des Senats, Rudolf Lässig. “Dem Opfer wurde so viel Suchtgift verabreicht, dass es de facto wehrlos war, in diesem Zustand wurde das Mädchen von drei Männern auf das Übelste missbraucht.” Als Leonie W. mit dem Tod rang, hätten die Täter die Hilfe unterlassen und das Mädchen “wie eine Sache” auf der Straße abgelegt. “Ich glaube, mehr gibt es dazu nicht zu sagen”, schloss der Vorsitzende. “Wir sind seit vielen Jahren Strafrichter, aber uns ist ein so hoher Grad an Schuld kaum einmal wo untergekommen.” Alle drei Urteile sind damit rechtskräftig.

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    so klare Worte sollte es öfter geben, damit die Leute aufhören von “Kuscheljustiz” zu sprechen

  2. Mich würden hier einmal die Geldflüsse interessieren, mit denen Flüchtlinge wie selbstverständlich bis zum höchsten Gericht und teilweise bis zum EGMR judizieren.

    Ich habe die selbe Erfahrung damals in der Flüchtlingsbetreuung gemacht. Angeblich ist ihr Gewand alles was sie besitzen aber auch das letzte Rechtsmittel ausschöpfen konnte sich wundersamerweise jeder leisten.

    Ich hoffe wirklich, dass hier nicht NGOs oder Communities derart zweifelsfrei bewiesene Verbrecher unterstützen.

  3. Es ist egal om In- oder Ausländer, bei solch einer Tat darf es nur ein hartes Urteil geben. Und derart scharfe Worte darf es bei solchen Fällen gerne auch schon erstinstanzlich geben.

  4. >Sowohl Zubaidullah R. als auch Ali H. meldeten überdies eine Strafberufung an. Damit versuchten die beiden, doch noch ein milderes Urteil zu erreichen.
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    >Die Anwälte von Ali H. argumentierten dies etwa damit, dass ihr Mandat noch jung sei und als einziger der drei Männer keine Vorstrafen aufweise.

    Spüren sich die Anwälte eigentlich noch? Nur weil er keine Vorstrafen hat ist er hier kein Sonderfall, der anders behandelt werden muss, nicht bei so einer Tat.

    Danke an die Gerichte für die klaren Worte, was sie davon halten.

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