>Für den Gerichtshof stehe im Vordergrund, Sanktionen für missbräuchliche Vertragsbestandteile durchzusetzen – und zwar “leider ohne Rücksicht auf das Gebot der Verhältnismäßigkeit”, wie Wendehorst erklärt.
Oh nein, denkt doch jemand an die armen Unternehmer, die missbräuchliche Verträge den Konsumenten vorgesetzt haben.
Ausnahmsweise ein guter Artikel zu einem rechtlichen Thema, das noch dazu extrem kompliziert ist. Im Detail natürlich ausbaufähig aber sonst gut gemacht Standard.
Abgesehen davon: Jo, Fazit ist halt, dass die Rechtslage im Bestandsrecht weiterhin extrem undurchsichtig bleibt, und das sowohl für Mieter als auch Vermieter.
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>Für den Gerichtshof stehe im Vordergrund, Sanktionen für missbräuchliche Vertragsbestandteile durchzusetzen – und zwar “leider ohne Rücksicht auf das Gebot der Verhältnismäßigkeit”, wie Wendehorst erklärt.
Oh nein, denkt doch jemand an die armen Unternehmer, die missbräuchliche Verträge den Konsumenten vorgesetzt haben.
Ausnahmsweise ein guter Artikel zu einem rechtlichen Thema, das noch dazu extrem kompliziert ist. Im Detail natürlich ausbaufähig aber sonst gut gemacht Standard.
Abgesehen davon: Jo, Fazit ist halt, dass die Rechtslage im Bestandsrecht weiterhin extrem undurchsichtig bleibt, und das sowohl für Mieter als auch Vermieter.