
Eine Frage bezüglich mitnahme von E-Scootern in ÖBB Zügen.
Prinzipiell finde ich [folgende Richtlinie](https://i.imgur.com/gTZeiSY.png)
Also prinzipiell wie ich das lese: Handgepäck zählt nur bis 90x60x40, aber E-Scooter sind davon ausgenommen, auch wenn sie diese Maße überschreiten.
Allerdings gibts gleich drunter [diese Richtlinie.](https://i.imgur.com/gifDIk4.png)
Und irgendwie widersprechen sich diese?! Gilt mein Scooter jetz als zu groß wenn er ca. 119 lang ist und ich darf ihn nicht mitnehmen auch wenn er zusammengeklappt in einer Tragetasche ist? Fahren würde ich mit einem REX Zug
Möchte pendeln mit dem Klimaticket und wäre schade wenn ich dafür extra tickets kaufen müsst für den scooter…
5 comments
Wenn ich mir anschaue mit welchen Gefährten manche täglich im Zug unterwegs sind würd ich mir da nix denken. Wenn du ihn tatsächlich zusammenklappst bist noch besser als alle anderen
Einen letztens gesehen, der hat einen Doppelplatz nur für seinen Scooter benutzt und saß in der Reihe daneben. Die Boomer mit ihren E-Bikes sind aber eh noch schlimmer. Die verparken einfach richtig präpotent den ganzen Ein- und Ausstieg und fahren dann von Attnang bis Ischl und fordern alle auf halt woanders einzusteigen.
Du kannst e scooter mitnehmen musst aber zahlen. Steht ja klar da dass bei den Teilen in der Liste die Abmessung vom Punkt darüber egal sind.
Dann aber dass es für scooter eine Größe gibt ab den es kostenpflichtig wird.
zusammengeklappt ist das zeug handgepäck unterm sitz und ich zahl weder dafür noch mach ich mir gedanken ob ich den mitnehmen darf oder ned.
sei auch du manly und mach einfach
Der Zugbegleiter wird sicher nicht mit einem Maßband daherkommen.
ich fahr regelmässig mit meinem in Regionalzügen, zusammengeklappt hatte ich noch nie Probleme…