Hasspostings gegen Glawischnig: Facebook muss Urteil weltweit auf Startseite veröffentlichen

7 comments
  1. >Was als Startseite gilt, wurde allerdings nicht spezifiziert. Ebenso wenig, ob die verpflichtende Veröffentlichung nur innerhalb Österreichs gilt oder weltweit.

  2. Facebook hat eine Startseite? Die sieht man wohl nur, wenn man nicht angemeldet ist. Ist also witzlos.

  3. Genau. Das werdens machen.

    Mein Rechtsprofessor auf der uni hat damals auch gemeint dass es eines ist was rechtens is, und was anderes was durchsetzbar ist bei internationalen Rechtsfragen

  4. Gab es da nicht gerade ein Urteil von der eu, dass solche Gesetze gegen das Recht auf Meinungsfreiheit verstoßen und deswegen illegal sind?

  5. es tut fb weder weh noch ists ihnen unangenehm.
    wenn irgendmöglich, werden sie es aus prinzip nicht machen.

    fb trifft man nur über geld und die meisten strafen sind für die peanuts od. werden in ewigkeit bekämpft und einfach nicht gezahlt.

    und für die zukunft ändert das auch null.

  6. Nationale Gerichte können die weltweite Löschung anordnen? Na da werden sich die Zensoren in unsereren Lieblingsdiktaturen aber freuen!

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