Beide Gesetzentwürfe zu Sterbehilfe im Bundestag gescheitert

by TheOnlyFallenCookie

6 comments
  1. * Beide Gesetzentwürfe zu Sterbehilfe im Bundestag gestorben

  2. Finde ich gut.

    Ich war auch immer erst dafür. Aber seitdem ich sehe, welche Auswüchse das in Kanada nimmt, wo Leute wegen Armut oder junge Leute bei psychologischen Problemen Sterbehilfe in Anspruch nehmen, bin ich dagegen.

  3. Was für ein Scheiß! Ich hatte inzwischen zwei Fälle im Familien- und Freundeskreis, die unbedingt Sterbehilfe in Anspruch hätten nehmen wollen aber nicht konnten. Einmal ein inoperabler Hirntumor eines 43-Jährigen und Magenkrebs im Endstadium bei einer 90-Jährigen. Bei meiner Großtante hatten wir sogar noch vor, dass ich mit ihr nach Holland fahre, um dort die Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können, aber sie war selbst für diese kurze Autofahrt dann zu schwach.

    Wie kann jemandem bei Diagnosen wie “Endstadium” “unheilbar” oder “inoperabel” die Sterbehilfe verweigert werden? Das ist meiner Meinung nach unterlassene Hilfeleistung, denn diese Menschen sterben so oder so, und es gibt keine Gesetze oder moralisch vertretbare Argumente, die sie dazu verpflichten, vor ihrem Tod noch unsagbar leiden zu müssen.

  4. Hier nochmal etwas präziser: https://www1.wdr.de/nachrichten/sterbehilfe-bundestag-beihilfe-suizid-100.html

    >Gesetzentwurf 1: Begrenzte Strafbarkeit. Der Vorschlag der Gruppe um den SPD-Abgeordneten Lars Castellucci hat im Grundsatz an einer Strafbarkeit der “geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung” festgehalten. “Geschäftsmäßig” hat dabei nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet: auf Wiederholung angelegt. Verstöße sollten mit Haft- oder Geldstrafen geahndet werden können. Nicht rechtswidrig sollte die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe dann sein, wenn der suizidwillige Mensch “volljährig und einsichtsfähig” ist, sich mindestens zwei Mal von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder einem Psychotherapeuten hat untersuchen lassen und mindestens ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch absolviert hat. Außerdem war eine Wartezeiten von mindestens drei Monaten zwischen den beiden Untersuchungsterminen vorgesehen und von zwei Wochen bis zwei Monaten zur Selbsttötung. Bei Menschen mit besonders hohem Leidensdruck sollte ein Untersuchungstermin reichen. Der Entwurf fand keine Mehrheit.

    >Gesetzentwurf 2: Generelle Straffreiheit. Der Vorschlag der Gruppe um Kathrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) sah weniger Einschränkungen vor und wollte die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich aus dem Strafrecht herausnehmen. Die Regelung sollte die individuellen Motive für den Sterbewunsch nicht bewerten, sondern lediglich “Leitplanken” für den Weg eines erwachsenen und einsichtsfähigen Menschen zur Selbsttötung aufstellen. Trotzdem waren Beratung und Wartezeiten vorgesehen – allerdings weniger strikt als beim anderen Vorschlag. Voraussetzung für die Verschreibung von Medikamenten zur Selbsttötung sollte in der Regel eine Beratung bei einer fachlich qualifizierten Stelle sein, in der auch Alternativen zur Selbsttötung angesprochen werden. Die Verschreibung sollte dann frühestens drei Wochen nach der Beratung – und maximal zwölf Wochen danach – möglich sein. In Härtefällen sollte ein Arzt die Mittel nach eigenem Ermessen auch ohne Beratung verschreiben können. Ein solcher Härtefall sollte dann vorliegen, wenn sich jemand “in einem existenziellen Leidenszustand mit anhaltenden Symptomen” befindet. Der Entwurf fand keine Mehrheit.

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