Das Urteil wurde wegen eines “Formfehlers” aufgehoben. Einige Unterlagen wurden nicht berücksichtigt, was unzulässig war und deshalb wurde der Bescheid aufgehoben.
Das Gericht sagt aber NICHT, dass die Entscheidung, zu der die AQ Austria kam, falsch war (darüber hat es nämlich gar nicht geurteilt). Die AQ Austria beginnt nun ein neues Akkreditierungsverfahren.
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Der ORF-Artikel ist eindeutiger formuliert:
[https://wien.orf.at/stories/3216433/](https://wien.orf.at/stories/3216433/)
Das Urteil wurde wegen eines “Formfehlers” aufgehoben. Einige Unterlagen wurden nicht berücksichtigt, was unzulässig war und deshalb wurde der Bescheid aufgehoben.
Das Gericht sagt aber NICHT, dass die Entscheidung, zu der die AQ Austria kam, falsch war (darüber hat es nämlich gar nicht geurteilt). Die AQ Austria beginnt nun ein neues Akkreditierungsverfahren.