Menschen die uns und “unserer Sache” vor Ort vertraut und geholfen haben spucken wir nun ins Gesicht.
so sieht feministische außenpoltik aus
Es ist natürlich alles kacke gelaufen und es kann nicht sein, dass Afghanen trotz ihrer exponierten Stellung bei der Zusammenarbeit mit GIZ/BMZ nicht evakuiert werden.
ABER:
in dem Artikel fehlt Kontext. Tatsächlich sind 99% der Personen, die mit GIZ/BMZ zusammengearbeitet haben KEINE Ortskraft im Sinne des Ortskräfteverfahrens. Niemand davon. Die Möglichkeit als GIZ-Beschäftigter am Ortskräfteverfahren teilzunehmen wurde als Ausnahmeregelung getroffen, hier ist die individuelle Prüfung der jeweils besonderen Gefährdung erforderlich.
Man könnte es auch komplett anders herum darstellen: Leute, die eigentlich keine Berechtigung haben, erhalten hier einen Weg, bei besonders großer Gefährdung aufgrund der Beschäftigung, trotzdem berücksichtigt zu werden.
Warum ist eine Einteilung in Berechtigt und Unberechtigt erforderlich, das sind doch nur bürokratische Hürden? In 20 Jahren, in denen das AA den Afghanistaneinsatz durchgeführt hat, waren MILLIONEN von Afghanen in irgendeinem vertraglichen Verhältnis mit deutschen Ressorts. Bürokratische Hürden sind hier erforderlich um überhaupt jemandem zu helfen. In der Theorie erfüllt kein beschäftigter der GIZ diese Hürden, dass trotzdem zehntausende eine Aufnahmezusage erhalten haben, kann man auch als positive Nachricht darstellen
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Menschen die uns und “unserer Sache” vor Ort vertraut und geholfen haben spucken wir nun ins Gesicht.
so sieht feministische außenpoltik aus
Es ist natürlich alles kacke gelaufen und es kann nicht sein, dass Afghanen trotz ihrer exponierten Stellung bei der Zusammenarbeit mit GIZ/BMZ nicht evakuiert werden.
ABER:
in dem Artikel fehlt Kontext. Tatsächlich sind 99% der Personen, die mit GIZ/BMZ zusammengearbeitet haben KEINE Ortskraft im Sinne des Ortskräfteverfahrens. Niemand davon. Die Möglichkeit als GIZ-Beschäftigter am Ortskräfteverfahren teilzunehmen wurde als Ausnahmeregelung getroffen, hier ist die individuelle Prüfung der jeweils besonderen Gefährdung erforderlich.
Man könnte es auch komplett anders herum darstellen: Leute, die eigentlich keine Berechtigung haben, erhalten hier einen Weg, bei besonders großer Gefährdung aufgrund der Beschäftigung, trotzdem berücksichtigt zu werden.
Warum ist eine Einteilung in Berechtigt und Unberechtigt erforderlich, das sind doch nur bürokratische Hürden? In 20 Jahren, in denen das AA den Afghanistaneinsatz durchgeführt hat, waren MILLIONEN von Afghanen in irgendeinem vertraglichen Verhältnis mit deutschen Ressorts. Bürokratische Hürden sind hier erforderlich um überhaupt jemandem zu helfen. In der Theorie erfüllt kein beschäftigter der GIZ diese Hürden, dass trotzdem zehntausende eine Aufnahmezusage erhalten haben, kann man auch als positive Nachricht darstellen