Hi!

Muss der Arbeitgeber ein Gehalt anpassen, wenn es unter dem Mindestgrundgehalt liegt? Falls ja, ab wann?

Zb. man wird nach dem KV Werbung und Marktkommunikation entlohnt und bekommt zurzeit knapp über den Grundgehalt bezahlt (VG 3, 8 Jahre). Durch die Erhöhung am 1.1.2022 würde man weniger als das Grundgehalt verdienen. Muss der Arbeitgeber dann mehr bezahlen? Und ja, ab wann?

Diesbezüglich konnte ich leider nichts genaueres finden bzw. bin ich daraus nicht schlau geworden. Bei anderen KVs, zb. dem IT-KV steht explizit, dass die Mindestgrundgehälter angepasst werden müssen (https://www.wko.at/branchen/information-consulting/unternehmensberatung-buchhaltung-informationstechnologie/it-dienstleistung/IT-Kollektivvertrag.html)

Vielen Dank für jegliche Tipps!

2 comments
  1. In deinem verlinkten IT kollektivvertrag werden die Midnestgrundgehälter UND die IST Gehaltssummen erhöht. Die IST jedoch erst ab 1.7. spätestens

    Wenn ich mir den Werbung und Marktkommunikations KV Abschluss raussuche, finde ich hier nur die Erhöhung der Mindestgrundgehälter. Das heißt du musst hier in deiner Einstufung ab 1.1.2022 mindestens 2.484,20€ brutto erhalten

    (Unabhängig davon: WTF! Was ist das für ein Scheiss Abschluss wenn nur die Mindestgrundgehälter erhöht werden)

Leave a Reply