Verkaufsverbot für halbe Brote: Kontrollen und Bußgelder bei Pfälzer Bäckern – Ärger in Pfälzer Bäckereien

by spot_less

5 comments
  1. Hier trifft ein wichtiges Gesetz die Falschen. Vielleicht sollte man einfach 40%-Brote verkaufen, denn die beiden ungleiche Hälften sollten jeweils über den erforderlichen 40% liegen.

  2. >Seit dieser Woche hatten Bäckereifilialen in der Pfalz keine halbierten Brote mehr verkauft, was bei Kunden zu Verwunderung und Ärger geführt hatte. Hintergrund waren nach Informationen dieser Zeitung Bußgeldbescheide in dreistelliger Höhe pro Fall eines durchgeschnittenen Brots für Bäckereien, die diese Brote verkauft hatten. Nach dem deutschen Eichgesetz muss Brot vor dem Verkauf gewogen werden, was in der Regel bei der Produktion geschieht. Wenn das Brot in der Filiale durchgeschnitten und dann nicht mehr gewogen wird, ist das ein Verstoß gegen das Gesetz. Brötchen und Backwaren bis 250 Gramm sind von der Wiegepflicht ausgenommen. Das Landesamt mit Sitz in Bad Kreuznach hat, wie die Behörde gegenüber dieser Zeitung einräumte, verdeckt Käufe von halbierten Broten getätigt und Verstöße dann geahndet.

    Deutscher wird’s heute nicht mehr

  3. 3-stellige Strafen wegen halber Brote (pro halbem Brot!). Was kommt als naechstes, wir fuehren die Baeckertaufe wieder ein?

  4. Einfach den Kunden entscheiden lassen ob er ein halbes Brot kauft oder nicht.
    Nicht alle Gesetze sind sinnvoll.

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