> [Ab Eintritt der Zivildienstpflicht ist dem Zivildienstpflichtigen für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt. Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden.](https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/zivildienst/1/Seite.150112.html)

Es wird explizit erwähnt dass das Verbot für genehmigungspflichtigen Schusswaffen gilt. Heißt dass das ich mir ein Bolt-Action Gewehr kaufen könnte? Die sind nur Kategorie C und daher nicht ~~melde-~~ oder genehmigungspflichtig.

9 comments
  1. Genau so ist es. Ein kleines Problem ergibt sich beim Munitionskauf, da man ohne waffenrechtliches Dokumente nicht jedes Kaliber und keine Surplus FMJ Munition erwerben/besitzen darf. Viele Händler nehmen es zusätzlich genauer als nötig und verkaufen Dir überhaupt nur Softpoint-Munition.

    Edit: den Teil mit der Meldepflicht hab ich überlesen. Kategorie C Waffen müssen natürlich gemeldet werden.

  2. >Kategorie C und daher nicht melde- oder genehmigungspflichtig

    Kategorie C-Waffen sind nicht genehmigungspflichtig, jedoch gibt es keinen Weg mehr um eine Meldung ins ZWR. Ist aber keine große Sache, das macht dir dein Händler.

  3. Gesagt sei außerdem, dass es durchaus die Möglichkeit gibt, das Verbot vorzeitig aufheben zu lassen.
    Anforderungen können je nach Bundesland etwas variieren.

    Durchsuch bei Bedarf einfach das Pulverdampf-Forum (pulverdampf.com), da gibt es gefühlte 1000 Threads dazu.

  4. Irgendwie ist dieses Gesetz extrem sexistisch. Nur weil ma nicht zum Heer will um sich Grundlos von Irgendeinem anschreien zu lassen, darf ma keine Waffe haben. Für Frauen ist das dann extra geregelt oder wie? Die müssen ja beides nicht 🤔

  5. Steht nach “genehmigungspflichtigen Schusswaffen” nicht “sowie das Führen von Schusswaffen” was auch nicht genehmigungspflichtige einschließen würde?

  6. Hab da selber mal nachgeforscht ob sich da irgendwas machen lässt. Habs aufgegeben, nichts konkretes gfundenund leider hat ma keiner helfen können. Viel Glück

  7. RO-Kurs machen (ein Nachmittag), 3 Bewerbe mit Leihwaffe schießen und danach Aufhebung des Waffenverbots beantragen. Fertig

  8. Ex Zivi hier, hatte selbst zwei Kat C Gewehre daheim. Du hast 3 Tage Wartezeit, sonst is kein Problem.
    Solltest du ein Gewehr kaufen, dass Pistolenkaliber schießt(zB Unterhebelrepetierer) brauchst du die Registrierung mit beim Munitionskauf.

  9. C Waffen kannst kaufen, außerdem kannst du einem Schützenverein beitreten und dir bestätigen lassen dass du regelmäßig üben kommst und an Wettbewerben teilnimmst. Damit gehst zur Polizei und BH und kannst dich vom Waffenverbot befreien lassen.

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