Hallo liebe Reddit-Gemeinschaft,

ich benötige eure Hilfe in einem rechtlichen Problem.

Meine Mutter hat im Jänner bei der Firma “ATLASFORMEN” Kleidung im Wert von \~16 Euro bestellt, ein paar Tage später hat sie dann das Geld bei der Bank eingezahlt.

Allerdings hat sie versehentlich den Verwendungszweck bei der Überweisung nicht angegeben.

Jetzt haben wir vom Inkassobüro “Accredis Inkasso GmbH & Co. KG” eine Zahlungsaufforderung erhalten, die nicht nur den ursprünglichen Betrag von \~16 Euro enthält, sondern zusätzlich Mahngebühren und Inkassokosten in Höhe von insgesamt 50 Euro beinhaltet!

Wir haben davor 2 Mahnungen von der Firma bekommen und versucht mit der Firma Kontakt aufzunehmen. Leider ist eine Kontaktaufnahme mit der Firma so gut wie unmöglich, telefonisch geht dort keiner ran.

Das Inkassobüro hat auf Google fast nur 1 Stern Bewertungen.

Die Buchhaltung von “ATLASFORMEN” konnte die Zahlung anscheinend nicht richtig zuordnen, und nun sollen wir für diesen Fehler hohe Kosten zahlen.

Was sollte meine Mutter in dieser Situation tun? Ist es rechtens, dass die Inkasso Firma jetzt Geld verlangt weil meine Mutter den Verwendungszweck vergessen hat?

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Gibt es rechtliche Grundlagen, die uns entlasten könnten?

Hier noch die letzte Antwort vom Inkassobüro: [https://docdro.id/wwvUJZ6](https://docdro.id/wwvUJZ6)

Vielen Dank im Voraus!

by Relative-Display-318

2 comments
  1. Interessant, bin kein Anwalt, aber eine schnelle Google-Suche ergibt folgendes Link https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/22-erfuellung-und-aufrechnung-iii-leistungszuordnungtilgungsbestimmung-und-tilgungsreihenfolgeleistung-unter-verrechnungs-vorbehalt_idesk_PI17574_HI14796161.html mit dem Text

    > Zur Zuordnung der Leistung zu einem bestimmten Schuldverhältnis kann es ausreichen, dass die bewirkte Leistung die allein geschuldete ist und daneben keine andere, gleichartige Schuld besteht, auf welche die Leistung daneben oder stattdessen erbracht worden sein könnte, und der Schuldner nicht selbst eine abweichende Bestimmung trifft. Was für das Bestehen einer Verbindlichkeit gilt, gilt sinngemäß auch dann, wenn mehrere Verbindlichkeiten vorhanden sind und durch die Leistung des Schuldners vollständig abgedeckt werden. Auch in diesem Fall bedarf es keiner besonderen Tilgungsbestimmung, da die tatsächliche Erbringung der geschuldeten Leistung für sämtliche offenen Verbindlichkeiten ohne Weiteres zu deren Erlöschen führt.

    Ist deutsches Recht (nicht Ö), da aber das Inkasso-Büro ebenfalls aus Deutschland ist, könnte das gelten…
    Also wenn die Mutter keine weiteren Rechnungen bei der Firma offen gehabt hat, der offene Betrag überwiesen worden ist und sie eindeutig als Schuldner zuordenbar war, sollte es eigentlich egal sein, dass kein Verwendungszweck angegeben war, die Firma hätte die Zahlung dem offenen Rechnungsbetrag zurechnen müssen. Ob sich mit dem Inkassobüro herumstreiten und Anwalt usw. auszahlt ist halt eine andere Angelegenheit…

  2. Was die Google Bewertung betrifft, gibt’s da überhaupt welche mit fünf Sternen?
    Wie schaut das aus? “Die Inkasso Russen waren super freundlich und haben nur das nötigste demoliert. Gerne wieder. “

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