Wurde so zugeparkt – was kann man da machen?

by kalethxbye

15 comments
  1. Parkrempler ohne Schaden – was tun?

    Hallo zusammen – wurde letztens ziemlich zugeparkt und das Fahrzeug ist auch gegen meines gefahren. Allerdings offenbar sehr sanft, Schaden entstand keiner. Haben sich halt nur die Kennzeichenhalter verkantet.

    Halte ich dennoch für eine Frechheit.

    Die Polizei wollte ich damit zwar wegen so einer Lappalie nicht bemühen, aber irgendwie dem Fahrzeughalter schon mitteilen, dass das so nicht geht. Hat auch Spaß gemacht da wieder aus der Parklücke zu kommen. Das linke Auto ist meines, der silberne das andere – finde es halt auch dreist, auch noch entgegen der Fahrtrichtung so zu parken.

    Wie würdet ihr da vorgehen oder wäre euch das egal? Bin da sehr unschlüssig.

  2. Darf man die einfach wegrammen wenn man ganz dringend sein Auto benötigt?

  3. Mir wäre von dem ganzen hin- und herlenken so übel, dass ich den Liter Milch, den ich gerade getrunken habe, so auf die Frontscheibe kotzen müsste, dass es in die Lüftungsschlitze reinläuft.

  4. Ich würde direkt die Polizei rufen. Sowas ist einfach nur bodenlos. 😩

  5. Ordnungsamt anrufen, die sind dafür zuständig.
    Entgegen der Fahrtrichtung parken sowie <5m vor Kreuzung parken mit Behinderung sind auf jeden Fall beide gegeben.

    Wenn du power-Alman bist, machst du Fotos und meldest den beschädigten Kennzeichenhalter der Versicherung des Anderen als Schaden. Du kannst auch die härtere Nummer fahren und sagen, dass es zu einem Unfall ohne erkennbaren Schaden gekommen ist und du würdest es gerne in der Werkstatt überprüfen lassen, ob es einen Schaden gibt (kann man bei den Plastikbombern heute nie wissen), das muss die Versicherung auf jeden Fall bezahlen – ein Unfall ist durch die Berührung auf jeden Fall vorhanden. *”Mhh die Spaltmaße sehen vorne jetzt so aus, als ob sie nicht mehr ganz stimmen würden”*.
    Das könnte den anderen Fahrer unter Umständen seine SF-Klassen kosten.
    Oder gehst gleich den blutigen Pfad Gottes und erstattest zusätzlich noch Anzeige wegen Nötigung durch absichtliches Zuparken (wird eher eingestellt, wäre aber eine Ansage).
    Zu erwähnen wäre auch, dass zur Fahrerflucht kein Schaden entstanden sein muss, mach damit, was du willst…

    Wenn du meine persönliche Meinung willst:
    Ich hätte das (in diesem speziellen Fall) als Unfall der Versicherung gemeldet und eine Anzeige wegen Unfallflucht und Nötigung gestellt, einfach damit was für die Versicherung auf der Hand ist. Denn mal ehrlich, wenn ich das so sehe, weiß ich doch nicht, ob der da mit 5km/h gegen ist oder nur so zum stehen gekommen ist. Mir ist schon einer mit deutlich mehr hinten reingefahren und es war nichts zu sehen, darunter aber alles verbogen. Solche Leute sind selbst Schuld.

    // Edit: Achja das ist ja sogar ein Leihwagen von dir. Tja, dann melde es dem Verleiher, die kümmern sich mit Ihren Anwälten drum, das ist Tagesgeschäft 🙂

  6. Lass die beiden doch erstmal eine Weil. es scheint gefunkt zu haben <3

  7. “zugeparkt” ist ja auch niedlich. Die Autos berühren sich doch, das andere Auto wird eher ungesichert gegen deins gerollt sein weil die Handbremse nicht angezogen und kein Gang eingelegt war. Da kann man schon mal gucken, ob etwas beschädigt wurde.

Leave a Reply