Ich habe recht viel Freizeit und würde diese gerne produktiv nutzen als nur den ganzen Tag vor der Glatze zu hocken. Seit 1 jahr bin ich angestellt und wollte mich mit einem kleinen Onlineshop beschäftigen (natürlich außerhalb meiner arbeitszeit). Nur habe ich dies im Vertrag stehen. Mein Chef war nicht wirklich begeistert wo ich dies geändert haben wolle und er schickt mich alle paar Wochen zu einem anderen um diese Situation zu besprechen. Kann ich dies irgendwie ohne seine einstimmung umgehen? Ich warte seit Wochen vergeblich um eine Änderung.

by Upbeat_Ad2051

20 comments
  1. Sofern diese Klausel rechtsgültigkeit hat, würde ich warten bis du tatsächlich die Änderung hast.

    Vielleicht weiss ja hier jemand ob man das so pauschal verbieten darf.

  2. Ich war jahrelang neben meinem Vollzeitjob selbstständig.
    Bin zu meinem Dienstgeber gegangen und hab ihm das gesagt, einen Annex für meinen Dienstvertrag bekommen und das war’s.

    Generell sollte es da keine Probleme geben, außer die Branche ist dieselbe. Das wäre dann ein Interessenskonflikt.

  3. Wenn du Teilzeit arbeitest ist ein komplettes Verbot von Nebenbeschäftigung unzulässig.
    Selbstständigkeit ist da aber evtl ein heikles Thema, das würde ich mit der AK abklären.

    Jedenfalls gilt das Konkurrenzverbot, die Nebenbeschäftigung müsste sich also klar vom Geschäftsbereich des Arbeitgebers unterscheiden.

  4. Du meldest den Nebenerwerb bei deiner Personalabteilung, Sache erledigt.

  5. Kein Problem

    Harald Mahrer hat 7 Jobs als Funktionär bei verschieden Organisationen.

    Wieso solls bei dir also ein Problem sein?

  6. Du hast auch noch die Möglichkeit es einfach zu machen und niemand was zu sagen. Es ist nur ein Arbeitsplatz, das Risiko ist nicht Gefängnis sondern Verlust des Arbeitsplatzes.

    Die Klausel basiert ja meist auf zwei Dingen:

    * Schutz des Arbeitgebers dass du konzentriert im Job bist
    * Schutz des Arbeitgebers, dass du nicht nebenbei Nachtwächter im Museum bist und dich wegen Übermüdung in der Arbeitszeit verletzt

  7. Einen Nebenverdienst musst du deinem Arbeitgeber melden, nicht seine Erlaubnis einholen.

  8. Sollte kein Problem sein, musst halt mehr Druck machen. Wenn ich schon lese von Wochenlang hin und her schicken, frag ihn mal was der Schwachsinn soll.

  9. Bin seit Jahren selbständig, zweit berufliche neben 40 Stunden Jobs.

    Einfach den Arbeitgeber melden, es darf aber nicht die gleiche Branche sein. Zb du bist Elektriker und machst dich selbständig als Elektriker. Da gibt’s wahrscheinlich Probleme, aber auch nicht immer.

    Und du solltest nicht sagen das Du 20 Stunden in der Woche zusätzlich arbeitest.

  10. Konkurrenzverbot (Achtung: nicht verwechseln mit Konkurrenzklausel)

    Während des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses ist es den im Geschäftsbetrieb eines Kaufmannes tätigen Angestellten untersagt, ohne Bewilligung des Arbeitgebers

    ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen zu betreiben oder
    im Geschäftszweig des Arbeitgebers für eigene oder fremde Rechnungen Handelsgeschäfte zu machen.

    Der Arbeitgeber kann auf die gänzliche oder teilweise Einhaltung des gesetzlichen Konkurrenzverbotes ausdrücklich oder stillschweigend verzichten.

  11. Personalabteilung – hingehen, !schriftlich! bestätigen lassen, dass dies keinen Vertragsbruch darstellt wenn du einen Webshop aufmachst.

  12. Du musst die Nebentätigkeit melden und der Arbeitgeber kann dann ja oder nein sagen. Und für letzteres gibt es in deinem Fall wahrscheinlich keinen Grund.

    Normalerweise gibt es dafür ein Standardformular bei deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung und es handelt sich um eine reine Formalität.

  13. Du brauchst ja nur die Einwilligung, nicht eine Änderung des Vertrags?

  14. Kurze Antwort: der AG darf rein schreiben, dass du seine Zustimmung brauchst, aber er muss dann ja sagen wenn es keinen wichtigen Grund dagegen gibt (Z.B. dass du für die Konkurrenz arbeitest)

    Geh zur AK.

  15. Schreib deinem chef einfach ein Mail, dann hast du (die Antwort) auch schriftlich… “Hey Chefchen, ich mach jetzt nebenbei selbstständig noch XYZ, bitte um kurze Rückmeldung ob das in Ordnung geht. Bussi, dein Mitarbeiter” … oder so irgendwie halt.

  16. Wenn die Nebenbeschäftigung nicht im selben Tätigkeitsbereich wie die des Dienstgebers liegt, ist das bei vielen Firmen mehr Formsache.
    Es braucht eine Vereinbarung in dem das geregelt ist.

    Quelle: Führungskraft, die einige MitarbeiterInnen mit Nebenbeschäftigung in der Gruppe hat – war nie ein Problem (Ausmaß zwischen 5 h im Monat bis 5 h pro Woche)
    Kommt aber sicherlich auf die Firma an.

  17. Chefs verweigern ihre Zustimmung zumeist, weil die Leute dann mit einem faden Aug in der Firma hocken. Du musst weiterhin auf die Ruhezeiten achten. So wie dein Dienstgeber auch.

  18. 8.1.2 letzter Halbsatz ist einfach nur lächerlich, es sei denn die zahlen so gut, dass man sich wo einen substanziellen Aktienanteil leisten kann.

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