>Selbst schuld, meinte das Amtsgericht Mönchengladbach. Denn es sei “ganz und gar nicht so, dass der Kläger seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hätte verbringen müssen”. Er hatte nur zu wenig Fantasie – anders als das Gericht. Diesem “sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten”.
Ist das Juristensprech für “ihr seid zu doof zum ficken”?
Man sollte halt immer das Kamasutra als Urlaubslektüre dabei haben, sonst ist der Urlaub unbefriedigend, mangels Fantasie.
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>Selbst schuld, meinte das Amtsgericht Mönchengladbach. Denn es sei “ganz und gar nicht so, dass der Kläger seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hätte verbringen müssen”. Er hatte nur zu wenig Fantasie – anders als das Gericht. Diesem “sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten”.
Ist das Juristensprech für “ihr seid zu doof zum ficken”?
Man sollte halt immer das Kamasutra als Urlaubslektüre dabei haben, sonst ist der Urlaub unbefriedigend, mangels Fantasie.