Gefängnisse zu schlecht: Keine Auslieferung an UK

by PoroBraum

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  1. > Die Haftanstalten stammen teilweise noch aus dem viktorianischen Zeitalter im 19. Jahrhundert. Die Zellen sind teilweise zu klein, zu dunkel und schlecht belüftet.

    > Das OLG Karlsruhe zeigte sich von diesen Ausführungen beeindruckt und verlangte von der britischen Seite Garantien für die Einhaltung von Mindestandards gemäß der Europäischen Menschenrechtskovention.

    > Deshalb beschloss das OLG nach Ablauf der zweiten Frist, dass die Auslieferung des Albaners nach Großbritannien “derzeit unzulässig” sei.

    > Der Albaner wurde umgehend aus der Auslieferungshaft entlassen.

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