Staatsanwalt bedauert, dass er Lehrerin anklagen muss

by Objective_Style

8 comments
  1. >[…]Die Strafvorschriften für den Besitz oder die Verbreitung von Kinderpornografie wurden zum 1. Juli 2021 erheblich verschärft. Die Mindeststrafe beträgt seitdem ein Jahr.[…]

    >Eine 13-jähriges Mädchen hatte ein intimes Video von sich gemacht. Empfänger war ihr Freund. Aber der hatte nichts Besseres zu tun, als die Aufnahmen an Mitschüler zu schicken. Eine Lehrerin bekam das mit. Sie ließ sich das Video schicken, um die Mutter zu informieren. Nun ist sie nach § 184b StGB angeklagt. Selbst die Staatsanwaltschaft bedauert gegenüber der Tagesschau, die Lehrerin vor den Strafrichter zerren zu müssen. „Uns sind die Hände gebunden.“

    >Dem Richter allerdings auch, denn auch dieser muss sich ans Strafgesetzbuch halten. Ebenso auch das Land Rheinland-Pfalz. Es wird die Beamtin nicht mehr beschäftigen können. Denn bei einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr müssen Beamte entlassen werden. Ausnahmen? Ebenfalls nicht vorgesehen. […]

    Also tritt all das ein, vor dem hypothetisch gewarnt wurde. Absolut bitter, besonders weil die Lehrerin engagiert einschreiten wollte.

  2. > Ich habe in solchen Fällen durchaus mit Richtern zu tun, die kein Interesse daran, Existenzen zu vernichten. Sie tragen die Verhandlungstermine – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – möglichst spät in den Gerichtskalender ein. Und dann heißt es, durch die Instanzen zu gehen. Denn eine Entschärfung des Gesetzes würde für alle Fälle greifen, in denen das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

    Wenigstens noch ein Hoffnungsschimmer in diesem Fall. Anscheinend will das Bundesjustizministerium noch dieses Jahr eine Verbesserung durchbringen.

  3. Wenn ich von sowas betroffen gewesen wäre als Kind, hätte ich mir nicht gewünscht, dass mein Video jetzt auch noch an die Lehrerin geschickt wird? Musste sie das Foto unbedingt sehn um einzugreifen..?!

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht… Ist natürlich zu hart, da sie auch den Job verliert. Dachte Richter hätten eigentlich schon sehr viel Ermessensspielraum

  4. Als Pädagoge würde ich mir sowas niemals nie auf private oder auch dienstliche Plattformen schicken lassen. WTF. Eltern benachrichtigen und gleich das Video zeigen? Da hat wer in der Ausbildung nicht aufgepasst..

  5. Angenommen eine Schülerin macht ein entsprechendes Bild von sich selbst und sendet es an das komplette Kollegium.

    Muss dann die Schule geschlossen werden, will keine Lehrer mehr da sind?

    Was passiert wenn man so etwas unaufgefordert erhält?
    Der minderjährige Absender bleibt ja straffrei und kann nachweisen, dass der Empfang solche Bilder hat (e).

    Das klingt danach, dass nachgebessert werden muss.

  6. Ziemlich beschissene Situation. Hoffe die Änderungen kommen noch rechtzeitig und sind sinnvoll

  7. Wer sich näher damit beschäftigen will, im Podcast „Lage der Nation“, Folge 332 geht es um das Kinderpornographie Gesetz und wem wir die unnötige Gesetzesverschärfung, die letztendlich alles schlimmer als besser macht, verdanken (Spoiler: Die BLÖD)

  8. Sorry, aber es gehört zu ihrem Job über sowas bescheid zu wissen. Was wollte sie denn mit dem Video? Es „einkassieren“? Schreiben wir jetzt das Gesetz um? Was passiert eigentlich mit dem Freund der das alles verbreitet hat?

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