
Here are the texts:
Umzug
Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon abhängig, dass Sie den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Sie müssen deshalb unter anderem für Ihre Agentur für Arbeit jederzeit über den Postweg erreichbar sein. Wenn Sie z.B. infolge eines Umzuges nicht oder nur mit einer zeitlichen Verzögerung erreichbar sind, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch bei einem Postnachsendeantrag können zeitliche Verzögerungen bei der Postzustellung eintreten. Der Postnachsendeantrag gewährleistet daher Ihre Erreichbarkeit nicht. Was ist, wenn Sie den Umzug nicht rechtzeitig melden? Wenn Sie der Agentur für Arbeit nicht rechtzeitig mitteilen, dass Sie umziehen, haben Sie ab dem Umzugstag bis zur Meldung Ihres Umzuges keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und sind somit unter Umständen auch nicht kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert. Bereits gezahltes Arbeitslosengeld müssen Sie erstatten; darauf entrichtete Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge müssen Sie ersetzen. Diese Nachteile können Sie vermeiden, indem Sie der Agentur für Arbeit Ihren Umzug rechtzeitig mitteilen. „Rechtzeitig“ bedeutet, dass Sie Ihre neue Anschrift vor dem Umzugstermin bekannt geben, am besten eine Woche vorher. Sie können die Mitteilung über • www.arbeitsagentur.de online vornehmen. Nach Registrierung unter „eServices“ steht Ihnen der Bereich „Meine Daten“ zur Verfügung. • Alternativ nutzen Sie den Vordruck „Veränderungsmitteilung“, den Sie von Ihrer Agentur für Arbeit erhalten. Teilen Sie den Umzug der Agentur für Arbeit nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Umzugstag mit, erlischt darüber hinaus die Wirkung der Arbeitslosmeldung. Arbeitslosengeld kann in diesem Falle erst ab dem Zeitpunkt Ihrer erneuten elektronischen oder persönlichen Arbeitslosmeldung (weiter) gezahlt werden. Die Agentur für Arbeit wird Sie dann über alle weiteren notwendigen Schritte informieren. Durch den Umzug in einen anderen Ort kann eine andere Agentur für Arbeit für Sie zuständig sein. Bei rechtzeitiger Mitteilung des Umzuges werden Sie von der nunmehr zuständigen Agentur für Arbeit zur Meldung eingeladen. Ihre Leistungen werden fortgezahlt. Auch deshalb: Teilen Sie den Umzug möglichst frühzeitig mit – aber erst, wenn der Umzugstag feststeht.
my question is:
1. Is it 1 week before when I physically move to another city that I need to inform them or is it 1 month before?
2. What does it mean by moving to new location and not able to receive letter from them i.e. new agency in the different city? (I’m confused because if that’s why they mention 1 week before)
3. anyone experience receiving unemployment benefit and had to move to new location and whether they had delayed payments or had no delay payments when you reported on time?
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I tried to use translator but as you know, its not perfect. So i didn’t fully understand these information.
Thanks for help!
by UXdesigner1