14 Jahre Haft für IS-Rückkehrerin Jennifer W.

by Over_Rice93

7 comments
  1. >Anders als der 8. Strafsenat in der früheren Entscheidung vom Oktober 2021 ging das Gericht nun nicht mehr von einem minder schweren Fall aus.
    >
    >Der Senat rügte unter anderem das Verhalten der mittlerweile 32 Jahre alten Frau nach dem Tod des Kindes. So habe sie der Mutter eine Pistole an den Kopf gehalten, um sie dazu zu zwingen, mit dem Weinen aufzuhören. Als strafschärfend wertete der Senat auch die schwerwiegenden psychischen Folgen, unter denen die Mutter des Mädchens bis heute leidet.

    Kann ein Jurist erklären, wie man bei sowas auf einen minder schweren Fall kommen kann wie im ersten Urteil?

  2. Wenn’s nach mir ginge, würde ich solche Menschen für den Rest ihres Lebens in eine Einzelzelle ohne Fenster stecken. Aber gut, dass hier das Strafmaß erhöht werden konnte.

  3. >Sie habe – aus Angst, ihr Ehemann könne sie anschreien oder gar schubsen – dem kleinen Mädchen nicht geholfen

    Alter…

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