Gab schon öfter solche Fälle. Kachelmann oder Andreas Türk (falls den noch wer kennt) fallen mir spontan ein.
Die Kommentare unter dem Artikel sind aber teilweise auch was ganz besonderes… Den schlimmsten wird aber zum Glück von anderen auch widersprochen.
Unterschied Moralstaat und Rechtsstaat….
Dass es zu keiner Verurteilung kommt, war klar. Selbst wenn da etwas strafrechtlich relevantes passiert wäre, wäre das niemals beweisbar gewesen.
Nichtsdestotrotz kann man das System hinter diesen Partys kritisieren.
>Die hohe Zahl der Sexualstrafverfahren in Deutschland zeigt, dass viele Frauen mutiger sind als die Zeuginnen gegen Lindemann. Sicher bedarf es für eine Frau einiger Überwindung, sich einem Strafverfahren auszusetzen, und sei es nur als Zeugin.
Das ist so der eine Punkt, den ich fragwürdig finde, den vermeintlichen Opfern zu unterstellen, sie wären feige, aber nirgends im Artikel ansprechen, dass der Rechtsstaat durchaus ein Problem damit hat, dass viele Opfer Angst haben, zur Polizei zu gehen.
Ja, Leute die nicht akzeptieren dass es absolut keine Beweise gegen Lindemann gibt, sind ein Problem. Die, die gegen die vermeintlichen Opfer brüllen und denen teils die wildesten Dinge unterstellen, sind genauso ein Problem. Und da dann zu behaupten, die Opfer wären feige (bzw. nicht so mutig wie andere) ist bestenfalls nicht hilfreich, insbesondere im Anblick eventueller Dunkelziffern.
Der “Rechtsstaat” in Deutschland ist mal wieder voll am versagen und irgendwelche Leute verteidigen das auch noch. So können wir niemals eine Konstruktive Debatte über unseren “Rechtsstaat” führen. Man stelle sich vor der sogenannte Rechtsstaat wäre durchsetzt von Rechtsextremist*innen… Oh wait. Erinnert ihr euch noch an die Reichsbürger-Richterin? Bestimmt nur ein Einzelfall…
> Rockstar Lindemann ist womöglich ein unangenehmer Mensch. Dennoch gibt es keine Belege, dass er Frauen vergewaltigt oder sonst wie missbraucht hat. Maßstab hierfür ist nach derzeitigem Stand das Strafgesetz, nicht das moralische Empfinden in Redaktionsstuben.
Das fasst die Sache eigentlich ganz gut zusammen, mehr müsste man über die Einstellung der Ermittlungsverfahren gar nicht ausführen.
7 comments
Gab schon öfter solche Fälle. Kachelmann oder Andreas Türk (falls den noch wer kennt) fallen mir spontan ein.
Die Kommentare unter dem Artikel sind aber teilweise auch was ganz besonderes… Den schlimmsten wird aber zum Glück von anderen auch widersprochen.
Unterschied Moralstaat und Rechtsstaat….
Dass es zu keiner Verurteilung kommt, war klar. Selbst wenn da etwas strafrechtlich relevantes passiert wäre, wäre das niemals beweisbar gewesen.
Nichtsdestotrotz kann man das System hinter diesen Partys kritisieren.
>Die hohe Zahl der Sexualstrafverfahren in Deutschland zeigt, dass viele Frauen mutiger sind als die Zeuginnen gegen Lindemann. Sicher bedarf es für eine Frau einiger Überwindung, sich einem Strafverfahren auszusetzen, und sei es nur als Zeugin.
Das ist so der eine Punkt, den ich fragwürdig finde, den vermeintlichen Opfern zu unterstellen, sie wären feige, aber nirgends im Artikel ansprechen, dass der Rechtsstaat durchaus ein Problem damit hat, dass viele Opfer Angst haben, zur Polizei zu gehen.
Ja, Leute die nicht akzeptieren dass es absolut keine Beweise gegen Lindemann gibt, sind ein Problem. Die, die gegen die vermeintlichen Opfer brüllen und denen teils die wildesten Dinge unterstellen, sind genauso ein Problem. Und da dann zu behaupten, die Opfer wären feige (bzw. nicht so mutig wie andere) ist bestenfalls nicht hilfreich, insbesondere im Anblick eventueller Dunkelziffern.
Der “Rechtsstaat” in Deutschland ist mal wieder voll am versagen und irgendwelche Leute verteidigen das auch noch. So können wir niemals eine Konstruktive Debatte über unseren “Rechtsstaat” führen. Man stelle sich vor der sogenannte Rechtsstaat wäre durchsetzt von Rechtsextremist*innen… Oh wait. Erinnert ihr euch noch an die Reichsbürger-Richterin? Bestimmt nur ein Einzelfall…
> Rockstar Lindemann ist womöglich ein unangenehmer Mensch. Dennoch gibt es keine Belege, dass er Frauen vergewaltigt oder sonst wie missbraucht hat. Maßstab hierfür ist nach derzeitigem Stand das Strafgesetz, nicht das moralische Empfinden in Redaktionsstuben.
Das fasst die Sache eigentlich ganz gut zusammen, mehr müsste man über die Einstellung der Ermittlungsverfahren gar nicht ausführen.