> Der frühere RBB-Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter ist mit seiner Klage gegen die Kündigung durch den Sender in erster Instanz gescheitert. Sein Vertrag von 2018 sei aufgrund der Ruhegeld-Regelungen sittenwidrig und deshalb nichtig, entschied das Berliner Arbeitsgericht.
> […]
> Das Gericht betonte, bei den Vereinbarungen zur Zahlung von Ruhegeld bereits vor Erreichen des Rentenalters und weitgehend ohne Anrechnung anderer Einkünfte habe ein „grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung“ bestanden. Die Zahlungsverpflichtung des RBB sei weit über eine Kompensation für das Arbeitsplatzrisiko hinausgegangen.
> Die Ruhegeld-Vereinbarung widerspreche zudem den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Der Vorwurf der Verschwendung von Rundfunkgebühren gefährde auch den Ruf und die Existenz des öffentlichen Rundfunks.
Mal sehen was die nächsten Instanzen dazu sagen.
Der ÖR ist ein Selbstbedienungsladen sondergleichen. Es scheint man kann sich da, im gegenseitigen Einvernehmen, Luxusarbeitsverträge zusammenschustern. Das ist nur aufgefallen, weil der RBB den Herrn Brandstäter loswerden wollte.
Wie kontrolliert und vor allem, wer kontrolliert eigentlich im ÖR auf sittenwiedrige Verträge? Die Antwort ist sehr wahrscheinlich: Niemand.
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> Der frühere RBB-Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter ist mit seiner Klage gegen die Kündigung durch den Sender in erster Instanz gescheitert. Sein Vertrag von 2018 sei aufgrund der Ruhegeld-Regelungen sittenwidrig und deshalb nichtig, entschied das Berliner Arbeitsgericht.
> […]
> Das Gericht betonte, bei den Vereinbarungen zur Zahlung von Ruhegeld bereits vor Erreichen des Rentenalters und weitgehend ohne Anrechnung anderer Einkünfte habe ein „grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung“ bestanden. Die Zahlungsverpflichtung des RBB sei weit über eine Kompensation für das Arbeitsplatzrisiko hinausgegangen.
> Die Ruhegeld-Vereinbarung widerspreche zudem den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Der Vorwurf der Verschwendung von Rundfunkgebühren gefährde auch den Ruf und die Existenz des öffentlichen Rundfunks.
Mal sehen was die nächsten Instanzen dazu sagen.
Der ÖR ist ein Selbstbedienungsladen sondergleichen. Es scheint man kann sich da, im gegenseitigen Einvernehmen, Luxusarbeitsverträge zusammenschustern. Das ist nur aufgefallen, weil der RBB den Herrn Brandstäter loswerden wollte.
Wie kontrolliert und vor allem, wer kontrolliert eigentlich im ÖR auf sittenwiedrige Verträge? Die Antwort ist sehr wahrscheinlich: Niemand.