Das ist wegen des Fernabgabegesetzes so formuliert: entweder nimmst du dir 14 Tage Bedenkzeit, ob du dir das Angebot ansehen willst oder du verzichtest auf dein Rücktrittsrecht und siehst es sofort.
Tatsächlich hat es wenig Relevanz, das das ja eh nur ein unverbindliches Angebot ist, wo du erst später bei Wunsch ein verbindliches Kaufanbot abgeben wirst.
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Das ist wegen des Fernabgabegesetzes so formuliert: entweder nimmst du dir 14 Tage Bedenkzeit, ob du dir das Angebot ansehen willst oder du verzichtest auf dein Rücktrittsrecht und siehst es sofort.
Tatsächlich hat es wenig Relevanz, das das ja eh nur ein unverbindliches Angebot ist, wo du erst später bei Wunsch ein verbindliches Kaufanbot abgeben wirst.