Functions on demand: BMW stoppt Abos für Sitzheizung – Golem.de

by PoroBraum

6 comments
  1. > Als Beispiele für konkrete Produkte, die nachträglich abonniert werden könnten, nannte Nota softwarebasierte Dienste wie das Herunterladen einer Einparkhilfe. Das werde “sehr gut angenommen”. Nota erläuterte: “Das ist dasselbe wie das Herunterladen eines Films oder einer zusätzlichen Funktion in einer App. Das wird akzeptiert und wir machen das immer erfolgreicher.”

    Das Auto hat bereits die technische Voraussetzung für die Einparkhilfe. Diese per Software zurückzuhalten ist dann fast genauso dämlich wie mit der Sitzheizung.

    Es ist eben nicht nur Software, sondern das Aktivieren von Funktionen, die das Auto dann hardwareseitig umsetzt, also wozu es von vornherein in der Lage ist.

    Einzig denkbar wären Haftungsgründe, die das rechtfertigen könnten, aber dann sollte es auch so kommuniziert werden.

  2. Schön zu sehen, dass die Verbraucher nicht alles mit sich machen lassen.

    Stell Dir vor, Du kaufst ein überteuertes Auto und hast nicht einmal eine Sitzheitzung.

  3. Die Funktion des Blinkens haben die meisten BMW-Fahrer wohl nicht freigeschaltet. Ü

  4. Was sagt das Gesetz bezüglich Besitzrecht dazu? Wenn ich den Autosessel, der alles darin hat um die Sitzheizung zu betreiben, besitze wieso soll ich das nicht modifizieren dürfen damit das auch funktioniert ohen ein Abo abschließen zu müssen? Ich darf ja das Ding auch mit der Axt zerschlagen wann immer ich es will, also?

  5. Gut so. So eine kundenunfreundliche Praxis darf sich nicht verbreiten.

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