
Hallo Leute. Liegt hier eures Erachtens eine unzulässige Einschränkung der Gewährleistungsrechte vor? Ich sehe hier, dass sich der österreichische Verkäufer (Unternehmer) offenbar dagegen absichern will, dass erstens eine voreilige (überteuerte) Selbstverbesserung vorgenommen wird und zweitens, dass der Käufer nicht über die Gewährleistung jene Mängel (Gebrauchsspuren) einfordern kann, die bei einem derarigen Gebrauchtwagen normal sind. Habe ich etwa übersehen? Seid ihr anderer Meinung? Danke für eure Hilfe.
by fuuuuuf