Bundeskabinett beschließt Rechtsanspruch auf Balkonsolar

by Doc_Bader

3 comments
  1. **Bundeskabinett beschließt Rechtsanspruch auf Balkonsolar**

    Mieter und Wohnungseigentümer haben künftig einen Anspruch darauf, dass die Hausbesitzer oder die Eigentümergemeinschaft Balkonsolar-Anlagen gestatten. Allerdings können die Eigentümer über das „Wie“ der Installation mitbestimmen – sie dürfen die Montage auf diesem Wege aber nicht durch überzogene Vorgaben verhindern.

    Bislang scheitert die Installation einer Balkonsolar-Anlage in einem Mehrparteienhaus oft daran, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder der Besitzer die Zustimmung verweigert. Das ist künftig praktisch nicht mehr möglich – sie müssen den Bewohnern, ob Mieter oder Eigentümer, gestatten, eine solche Anlage zu montieren. Allerdings können WEG und Hausbesitzer Vorgaben machen, wie das geschehen soll. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen.

    Das Gesetz sieht vor, dass Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen in § 20 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen werden. Damit müssen die Anlagen gestattet werden. Mit diesem Gesetz gilt für Balkonsolar künftig das gleiche Recht wie bei baulichen Veränderungen für den Einbruchsschutz, für Telekommunikationsanschlüsse oder für Installationen für Menschen mit Behinderung.

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    **Eigentümer können Vorgaben zur Installation machen**

    Allerdings bedeutet dies nicht, dass die Bewohner nun einfach loslegen können. Sie benötigen für die Installation auch künftig die Zustimmung der WEG oder des Eigentümers – die sie nun nicht mehr verweigern können, sofern die Anlagen „angemessen“ sind, also die Wohnanlage nicht grundlegend umgestalten oder die Eigentümer „unbillig benachteiligen“. Falls die WEG oder der Hausbesitzer das Placet verweigert, können die Haushalte diesen Beschluss mittels einer Anfechtungsklage gerichtlich angreifen und zudem zu beantragen, dass das Gericht den verweigerten Beschluss fasst.

    In einer Erläuterung des Gesetzesentwurfs weist das zuständige Bundesjustizministerium darauf hin, dass die Eigentümer jedoch über das „Wie“ der Installation bestimmen können. Dabei haben sie einen Ermessensspielraum. Sie dürfen die Montage allerdings nicht durch überzogene Vorgaben verhindern.

    „Mit der Anpassung des Wohnungseigentumsrechts setzen wir unser Programm der Modernisierung des Rechts fort. Und auch hier folgen wir der Devise: Mehr Flexibilität und Freiheit – weniger Bremsen und Verbote“, erklärt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Wer auf dem Balkon einen Beitrag zur Energiewende leisten wolle, dem solle es das Recht nicht unnötig schwer machen.

  2. Wenn das jetzt auch noch unbürokratisch umsetzbar ist…

  3. Unsere Wohngesellschaft hier hatte sogar ein Problem damit, wenn Mieter ihre Balkonmarkisen haben wollten, weil ja die Dämmung nicht mehr angetatscht werden darf.

    [Falls sich mal einer ein Bild davon machen möchte, wie bekloppt überbürokratisch das aktuell noch ist](https://www.stadtundland.de/Wohnen/wohntipps/305-Balkonkraftwerke.php). Für viele Leute ist es unter diesen Regeln unmöglich gewesen, so eine Anlage zu betreiben.

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