Im Artikel stehen jetzt nicht so viele Details außer dass es eine 20seitige Begründung gibt, aber für die Außenwirkung ist es natürlich nicht förderlich wenn die besagte Richterin den Befangenheitsantrag selbst abschmettert.
Hätte es den nicht ein Kollege machen können oder musste es sie selbst sein?
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Im Artikel stehen jetzt nicht so viele Details außer dass es eine 20seitige Begründung gibt, aber für die Außenwirkung ist es natürlich nicht förderlich wenn die besagte Richterin den Befangenheitsantrag selbst abschmettert.
Hätte es den nicht ein Kollege machen können oder musste es sie selbst sein?