Enthüllt – so darf Besitzerin ihre Kampfhunde behalten – Oberösterreich

by imnotokayandthatso-k

7 comments
  1. Die Täterin/Hundehalterin ist also Züchterin und darf ihre Zuchtviecher behalten. Sie hat außerdem mit dem Hund gezielte Kampftrainings absolviert, wenn man der Recherche glauben darf. Und der Bürgermeister darf über das Schicksal entscheiden: Einen Beißkorb muss die in Zukunft verwenden.

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    Also Österreichischer als das wird es nicht mehr. Selbst im Zentralkongo gibts mehr Moralbewusstsein als im tiefsten Oberösterreich.

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    Ich hoffe die Justiz schafft es der eine Gefängnisstrafe umzuhängen. Und ich hoffe das Thema wird in der Öffentlichkeit weiter bestehen bleiben. Andere Länder sind uns hier viel weiter. Wir haben einiges an Aufholbedarf, wie so oft in Österreich.

  2. Ich hab ehrlich gesagt immer mega schiss wenn ich a schmächtige Person mit an mordstrum hund sehe. Wenn ma selber kane 60kg hat kann ma schi gut ausrechnen ob ma so a 40kg kampfkeiberl beherschen kann.

  3. Also sinnvoll wäre es, einfach mal die Leinen bzw Beißkorbpflicht zu kontrollieren und Verstöße rigoros zu strafen. Was bringt ein schärferes Gesetz, das nicht exekutiert wird?

  4. Wieso rennt die noch frei rum? Die ist verantwortlich für den Tod einer unschuldigen. Mit X weiteren Hunden sehe ich da auch eine akute Gefahr für eine weitere Tatbegehung.

    Niemand kann mir erzählen das eine Züchterin nicht abschätzen konnte, dass das Tier gefährlich ist. Meiner Meinung nach wusste sie genau was sie da tut und daher muss ich davon ausgehen, dass die anderen Tiere auch so drauf sind.

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