Juristischer Erfolg für Jan Böhmermann — BSI-Affäre: Gericht untersagt Reichelt und “Nius” etliche Aussagen

by Julian81295

6 comments
  1. >In der Begründung der Entscheidung wird das Landgericht Hamburg recht deutlich. Die in unterschiedlicher Ausprägung in den Berichterstattungen enthaltene Aussage, das Bundesinnenministerium habe auf den Inhalt der entsprechenden “ZDF Magazin Royale”-Folge Einfluss genommen, sei ein “rechtswidrig erweckter” Verdacht. Dass Julian Reichelt überdies behauptete, bei den Vorwürfen über Arne Schönbohm im Zusammenhang mit russischen Geheimdienstkreisen sei “kein einziges Wort” wahr, wertete das Gericht als “unwahre Tatsachenbehauptung”.
    Und das Landgericht Hamburg zeigt auch auf, wie Julian Reichelt und “Nius” journalistisch arbeiten. Es sei nämlich unstreitig, dass beide Parteien der Antragsstellerin, also der Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH, vor der Veröffentlichung keine Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben haben. Das ist allerdings Pflicht bei einer Verdachtsberichterstattung. “In der Folge sind die angegriffenen Verdachtsberichterstattungen auch als unausgewogen anzusehen und damit unzulässig.”

    Falsche Verdachte zu erwecken, ist definitiv das Spiel Reichelts. Schön, dass er journalistisch-handwerklich so derart schlecht arbeitet, dass er mit seinen Lügenkonstrukten krachend gescheitert ist.

    Leider gibt es zu viele dumm-gläubige Konsumenten seiner Hetze, dass er seinen Nachrichtenkanal weiter betreiben kann und wird. Er gibt seinen Fans, was sie hören WOLLEN und nicht das, was da wirklich IST.

  2. O-Ton Julian Reichelt:

    >WIE gefährlich Fake News sind, sehen Sie an der falschen Schlagzeile der Süddeutschen Zeitung [i.e. „Aiwanger soll als Schüler antisemitisches Flugblatt verfasst haben“]. Diese Schlagzeile hatte und hat nicht nur das Potential, einen Menschen zu vernichten, der nicht das getan hat, was ihm vorgeworfen wird. Sie hat auch das Potential, eine freie und demokratische Wahl durch Falschinformationen zu beeinflussen. Was die Süddeutsche Zeitung gemacht hat, war nichts anderes als versuchte Wahlmanipulation mit illegalen Mitteln. Es ist in diesem Land schlicht verboten, falsche, verleumderische Dinge über Menschen zu behaupten.

  3. Was haben hier noch alle über das Landgericht Hamburg hergezogen als es um die Causa Lindemann ging. Aber das ist ja auch schon wieder kalter kaffee

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