Moneyquote:
„Nach Ansicht des Amtsgerichts hätte die Frau allerdings die Möglichkeit gehabt, abzusteigen und die Kreuzung mithilfe einer auf der rechten Seite befindlichen und mit einem Anfrageknopf ausgestatteten Fußgängerbedarfsampel zu überqueren.
Das OLG sieht auch das anders: Die Betroffene habe nicht als Fußgängerin, sondern als Radfahrerin am Verkehr teilgenommen. **Radfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen** und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«.“
Ampeln existieren nur aufgrund von Autofahrern und die meisten davon verhalten sich so, dass vor allem Autofahrer davon profitieren.
Auch hier sollte deshalb der Idaho-Stopp Normalität sein.
Titel und Text passen mal wieder nicht zusammen
Schade, dass das überhaupt vor Gericht musste (statt vor Ort “alles klar, schönen Tag noch”).
Schade, dass das erste Urteil kam.
Schön, dass sie anschließend Recht bekam.
Schade, dass das noch nicht endgültig ist.
And the winner is: Schade.
Als Radfahrer in Deutschland kann man schon mal sechs (6) Minuten auf Grün warten müssen. Ich wär trotzdem mit dem Rad nicht über Knallrot gefahren, aber ein bisschen verstehen kann ichs schon.
Spiegel und Bild sind mittlerweile auch praktisch das Gleiche.
Ob die Staatsanwaltschaft von einem Autofahrer es auch erwarten würde, dass er im Falle einer vermeintlich defekten Ampel aussteigt und die fußgängerbedarfsampel aktiviert?
Ist doch bei einigen Ampeln so, diese sind einfach bescheiden konstruiert/programmiert und erkennen manche Fahrzeuge nicht. Passiert auch ab und an mit dem Motorrad.
Witzig, dass man versucht, die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben.
ah ja wie oft ich als Radfahrer an so eine Kontaktschleifenampel stehe und warte dass ein Auto endlich vorbeikommt damit ich weiter kann. Naja. dann darf ich an der einen Stelle hier in der Stadt über die haltelinie fahren damit das Auto hinter mir auch weit genug drüber fahren kann. Ich liebe unsere Fahrradinfrastruktur
Nice
Ich hatte das Problem selbst mit einigen Kontaktampeln, also habe ich mal gegoogelt wie man sich da verhalten soll und dort gelesen das man sich so verhält wie die Frau die vor Gericht stand. Man fährt über die rote Ampel, lässt den weiteren Verkehr die Vorfahrt und fährt bei einer sicheren Lücke los.
Induktionsschleifen reagieren halt schlechter auf Fahrräder als auf Autos, oft muss man den Sweet Spot suchen, den man meist nur mit genug Erfahrung kennt. Schlimmer wirds wenn das Fahrrad aus Karbon ist.
Geht mir oft auch mim Motorrad so,
stehe an ner Ampel die nicht grün wird und dann sehe ich die schleifen und denke fuck.
Dann gehts los mim hin und her schieben auf das ding drauf in der Hoffnung das es mich erkennt.
Das klappt auch meistens.
Hab aber auch schon ein einer ohne erkennbare schleifen gestanden und 5 min auf ein auto gewartet was ich dann vor geschickt hab.
Wenn nicht so viel verkehr gewesen wäre wäre ich auch locker bei rot drüber nur kamen halt ständig autos aus der anderen Richtung, das ist dann schon dumm, und absteigen und schieben macht bei 220kg richtig spaß vor allem im hang 🙂
Dummes Urteil vom Amtsgericht, gut das es richtig gestellt wurde
Ich verstehe den sensationalisierten Titel und die sehr umständliche Gerichtsbegründung nicht wirklich, eigentlich ist der Sachverhalt doch sehr simpel und vielfach bereits gerichtlich behandelt und entschieden worden.
Wenn eine Ampel etliche Minuten Rot ist, darf man sehr wohl in die Kreuzung einfahren, egal welches Fahrzeug man führt (Richtwert ist hier ab 5 min), weil dann pauschal von einem defekt ausgegangen werden darf. Es gibt mehrere verschiedene Arten, wie so eine Ampel funktioniert und dem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer kann nicht zugemutet werden, die korrekte Schaltung für genau diese eine Ampel zu erraten.
Das OLG hat natürlich alles richtig begründet, dennoch frage ich mich, was der Schwachsinn soll, dass das Verfahren wieder an das gleiche Amtsgericht zurückgesendet wurde anstatt einfach mal eine Entscheidung zu fällen.
Dieser ganze Ablauf ist einfach nur von grundauf fehlerhaft in den Gesetzen vorgesehen und sorgt ohne jeglichen Grund für massiv verschwendete Privat- und Steuergelder, sowie Überlastung der Gerichte. Genau das gleiche mit der Trennung Zivil- und Strafrecht, wenn es um ein und dieselbe Situation geht. Warum kann da nicht ein Gericht einfach ein vollständiges Urteil fällen anstatt dass der Geschädigte massiv Zeit und Geld für einen zweiten, komplett neuen Prozess verschwenden muss?
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Moneyquote:
„Nach Ansicht des Amtsgerichts hätte die Frau allerdings die Möglichkeit gehabt, abzusteigen und die Kreuzung mithilfe einer auf der rechten Seite befindlichen und mit einem Anfrageknopf ausgestatteten Fußgängerbedarfsampel zu überqueren.
Das OLG sieht auch das anders: Die Betroffene habe nicht als Fußgängerin, sondern als Radfahrerin am Verkehr teilgenommen. **Radfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen** und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«.“
Ampeln existieren nur aufgrund von Autofahrern und die meisten davon verhalten sich so, dass vor allem Autofahrer davon profitieren.
Auch hier sollte deshalb der Idaho-Stopp Normalität sein.
Titel und Text passen mal wieder nicht zusammen
Schade, dass das überhaupt vor Gericht musste (statt vor Ort “alles klar, schönen Tag noch”).
Schade, dass das erste Urteil kam.
Schön, dass sie anschließend Recht bekam.
Schade, dass das noch nicht endgültig ist.
And the winner is: Schade.
Als Radfahrer in Deutschland kann man schon mal sechs (6) Minuten auf Grün warten müssen. Ich wär trotzdem mit dem Rad nicht über Knallrot gefahren, aber ein bisschen verstehen kann ichs schon.
Spiegel und Bild sind mittlerweile auch praktisch das Gleiche.
Ob die Staatsanwaltschaft von einem Autofahrer es auch erwarten würde, dass er im Falle einer vermeintlich defekten Ampel aussteigt und die fußgängerbedarfsampel aktiviert?
Ist doch bei einigen Ampeln so, diese sind einfach bescheiden konstruiert/programmiert und erkennen manche Fahrzeuge nicht. Passiert auch ab und an mit dem Motorrad.
Witzig, dass man versucht, die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben.
ah ja wie oft ich als Radfahrer an so eine Kontaktschleifenampel stehe und warte dass ein Auto endlich vorbeikommt damit ich weiter kann. Naja. dann darf ich an der einen Stelle hier in der Stadt über die haltelinie fahren damit das Auto hinter mir auch weit genug drüber fahren kann. Ich liebe unsere Fahrradinfrastruktur
Nice
Ich hatte das Problem selbst mit einigen Kontaktampeln, also habe ich mal gegoogelt wie man sich da verhalten soll und dort gelesen das man sich so verhält wie die Frau die vor Gericht stand. Man fährt über die rote Ampel, lässt den weiteren Verkehr die Vorfahrt und fährt bei einer sicheren Lücke los.
Induktionsschleifen reagieren halt schlechter auf Fahrräder als auf Autos, oft muss man den Sweet Spot suchen, den man meist nur mit genug Erfahrung kennt. Schlimmer wirds wenn das Fahrrad aus Karbon ist.
Geht mir oft auch mim Motorrad so,
stehe an ner Ampel die nicht grün wird und dann sehe ich die schleifen und denke fuck.
Dann gehts los mim hin und her schieben auf das ding drauf in der Hoffnung das es mich erkennt.
Das klappt auch meistens.
Hab aber auch schon ein einer ohne erkennbare schleifen gestanden und 5 min auf ein auto gewartet was ich dann vor geschickt hab.
Wenn nicht so viel verkehr gewesen wäre wäre ich auch locker bei rot drüber nur kamen halt ständig autos aus der anderen Richtung, das ist dann schon dumm, und absteigen und schieben macht bei 220kg richtig spaß vor allem im hang 🙂
Dummes Urteil vom Amtsgericht, gut das es richtig gestellt wurde
Ich verstehe den sensationalisierten Titel und die sehr umständliche Gerichtsbegründung nicht wirklich, eigentlich ist der Sachverhalt doch sehr simpel und vielfach bereits gerichtlich behandelt und entschieden worden.
Wenn eine Ampel etliche Minuten Rot ist, darf man sehr wohl in die Kreuzung einfahren, egal welches Fahrzeug man führt (Richtwert ist hier ab 5 min), weil dann pauschal von einem defekt ausgegangen werden darf. Es gibt mehrere verschiedene Arten, wie so eine Ampel funktioniert und dem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer kann nicht zugemutet werden, die korrekte Schaltung für genau diese eine Ampel zu erraten.
Das OLG hat natürlich alles richtig begründet, dennoch frage ich mich, was der Schwachsinn soll, dass das Verfahren wieder an das gleiche Amtsgericht zurückgesendet wurde anstatt einfach mal eine Entscheidung zu fällen.
Dieser ganze Ablauf ist einfach nur von grundauf fehlerhaft in den Gesetzen vorgesehen und sorgt ohne jeglichen Grund für massiv verschwendete Privat- und Steuergelder, sowie Überlastung der Gerichte. Genau das gleiche mit der Trennung Zivil- und Strafrecht, wenn es um ein und dieselbe Situation geht. Warum kann da nicht ein Gericht einfach ein vollständiges Urteil fällen anstatt dass der Geschädigte massiv Zeit und Geld für einen zweiten, komplett neuen Prozess verschwenden muss?