Guten Morgen,
Ich hab eine ziemlich einfache Frage, auf die ich bisher keine klare Antwort gefunden hab. Kurzum, ich hab im April diesen Jahres bei einer Firma angefangen und werde nach KV (aber überbezahlt) entlohnt. Nun hab ich von der [AK Oberösterreich](https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertrag/Gehalts-_und_Lohnerhoehungen.html) den Artikel gelesen (der glaub ich für ganz Österreich gelten sollt) und da steht, dass man bei Überbezahlung die IST-Erhöhung bekommt. Nun meine Frage, habe ich auch Anrecht darauf im nächsten, wenn ich kein volles Jahr in der Firma tätig war, weil ich ja mit April einstiegen bin? Falls ihr mir dazu auch was zum Lesen verlinken könntet, i wär euch sehr dankbar. Frage deshalb, weil mir das schon Mal passiert ist, dass ich da nicht berücksichtigt wurde und ich würde eben für nächstes Jahr gerne wissen, ob sowas denn rechtens is/war. Besten Dank für eure Hilfe

by DaVinciJunior

3 comments
  1. Kommt aber auch auf den KV an, bei mir gab es noch nie eine IST-Lohnerhöhung.

  2. KV Erhöhung zählt zum Stichtag. Es ist legal, diese im
    Eintrittsjahr auszusetzen, wenn im Einzelvertrag vereinbart.

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