Das ist meiner Meinung nach ein sehr uninformierter Beitrag.
Bei den “geschenkten” 3 km/h handelt es sich um die Messtoleranz bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h. Die kann man schlecht nicht abziehen.
Über die 5 km/h lässt sich allerdings streiten. Von denen könnte man tatsächlich abweichen, wenn man wollen würde, auch wenn teils (zumindest in Bayern, bei anderen Bundesländern weiß ich es nicht, weil es mich nicht betrifft) per Dienstvorschrift geregelt ist, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung unter 5 km/h nach Toleranzabzug in der Regel keine Ahndung zu erfolgen hat.
Messungen mit Laserhandgeräten sind außerdem nicht als Massenahndungsverfahren geeignet, weil eine Anhaltung dabei sehr viel Zeit beansprucht (Verstoß wird entweder direkt vor Ort bezahlt oder es muss eine Messanhörung ausgefüllt werden und die mitzuführenden Dokumente müssen auch direkt mitgeprüft werden) und auch beide eingesetzte Beamte dadurch gebunden sind, wenn man sich an die Eigensicherungsvorgaben hält. In der Zeit, in der man da einen geringfügigen Verstoß ahndet, haben alle anderen sozusagen freie Fahrt, weswegen man da im Regelfall nicht nur unter 5 km/h nicht ahndet, sondern erst ab 11 km/h nach Toleranzabzug. Liegt auch an den zusätzlichen Anforderungen, die für eine lückenlose Beweisführung notwendig sind. Dadurch, dass direkt angehalten wird, soll auch die verkehrserzieherische Wirkung erhöht werden und gerade daher lohnt es sich eher, sich auf die schnelleren Fische zu konzentrieren.
Auch, dass in Deutschland bei 800 EUR Schluss ist, ist schlichtweg falsch. Die Regelsätze hören bei 800 EUR auf, aber wenn man es schafft, einem Raser Vorsatz zu unterstellen, wird der Bußgeldsatz verdoppelt, kann aber aus meiner Erfahrung heraus auch verdreifacht werden.
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Das ist meiner Meinung nach ein sehr uninformierter Beitrag.
Bei den “geschenkten” 3 km/h handelt es sich um die Messtoleranz bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h. Die kann man schlecht nicht abziehen.
Über die 5 km/h lässt sich allerdings streiten. Von denen könnte man tatsächlich abweichen, wenn man wollen würde, auch wenn teils (zumindest in Bayern, bei anderen Bundesländern weiß ich es nicht, weil es mich nicht betrifft) per Dienstvorschrift geregelt ist, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung unter 5 km/h nach Toleranzabzug in der Regel keine Ahndung zu erfolgen hat.
Messungen mit Laserhandgeräten sind außerdem nicht als Massenahndungsverfahren geeignet, weil eine Anhaltung dabei sehr viel Zeit beansprucht (Verstoß wird entweder direkt vor Ort bezahlt oder es muss eine Messanhörung ausgefüllt werden und die mitzuführenden Dokumente müssen auch direkt mitgeprüft werden) und auch beide eingesetzte Beamte dadurch gebunden sind, wenn man sich an die Eigensicherungsvorgaben hält. In der Zeit, in der man da einen geringfügigen Verstoß ahndet, haben alle anderen sozusagen freie Fahrt, weswegen man da im Regelfall nicht nur unter 5 km/h nicht ahndet, sondern erst ab 11 km/h nach Toleranzabzug. Liegt auch an den zusätzlichen Anforderungen, die für eine lückenlose Beweisführung notwendig sind. Dadurch, dass direkt angehalten wird, soll auch die verkehrserzieherische Wirkung erhöht werden und gerade daher lohnt es sich eher, sich auf die schnelleren Fische zu konzentrieren.
Auch, dass in Deutschland bei 800 EUR Schluss ist, ist schlichtweg falsch. Die Regelsätze hören bei 800 EUR auf, aber wenn man es schafft, einem Raser Vorsatz zu unterstellen, wird der Bußgeldsatz verdoppelt, kann aber aus meiner Erfahrung heraus auch verdreifacht werden.