
Zur Sachlage:
Hatte heute Termin bei meiner Werkstatt (125er) weil das Pickerl meines Kfz um 12 Tage über der Toleranz ist (Echt deppert von mir, ich weiß).
Das Moped ist jedenfalls eine Stunde vorher noch 1 km von mir bewegt worden (zweites Mal deppert von mir, ich weiß) und ich bin in der Nähe meiner Wohnung (Grüne Zone) an einem Polizeifahrzeug vorbeigefahren. vielleicht haben die mich fahren gesehen und anschließend das Moped angeschaut.
Bin dann nach 30 Minuten aus der Wohnung gegangen um das Moped zur Werkstatt zu bringen und dann hab ich diesen Zettel vorgefunden..
Ist es prinzipiell nicht erlaub das Fahrzeug ohne gültigem Pickerl auf öffentlichen Parkzonen abzustellen? leider weiß ich nichts dazu.
Jedenfalls mach ich mir jetzt sorgen um eine hohe Geldstrafe.
Auf der Website vom Öamtc & Arbö etc. wird davor gewarnt.
Hoffe irgend jemand kann mich etwas beruhigen 😉
Danke schon mal!
by Davethepra
13 comments
Nein, erlaubt ist es nicht. Quelle: Fahrschule.
Du darfst ein Fahrzeug mit abgelaufener Plakette weder bewegen und auch nicht um öffentlichen Raum abstellen.
Ich schätze dir wird sowas um die 100 Euro blühen.
Und eventuell merken sie sich für die landesüberprüfung vor.
Tod durch Strick oder öffentliche Häme!
Hat vor ca. 10 jahren bei mir eur80,- gekostet, inflationsbereinigt wirst wal irgendwo um die 120,- landen
Mir ist das mal in Wien passiert, hab das Pickerl komplett verpennt und hatte den Wisch in der Windschutzscheibe. Hab am selben Tag das Pickerl gemacht und es ist nie irgendwas gekommen. Glück für mich oder ein schleißiger Beamter
Sonsitges oida
Ruf an jetzt und sag du hast heut eh den Werkstatt-Termin gehabt und bittest um eine Abmahnung. Vielleicht hast a Glück.
Edit: und dass einen Rechtschreibfehler oben haben 😉
Bei mir warens vor ein paar Jahren 100€.
Lustig wie die “sonstiges” schreiben. Ob das mit dem Rechtschreibfehler rechtsgültig ist?
Ich stell mir eher die Frage, ob das echt ist?! Der Rechtschreibfehler und der “Adler” schauen verdächtig aus
verhaftet wegen sexy!
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dacht auf dem Vorschaubild, dir habens die Wohnung aufgemacht, so schlimm wirds nicht sein
PSA: man hat bei Moped, Motorrad und privatem PKW sechs Monate Zeit, das Pickerl zu machen:
Im Monat vor der Lochung
Im Monat der Lochung
In den vier Monaten nach der Lochung
Das gilt nicht für LKWs (auch nicht für Fiskal LKWs), Mietwagen und Taxifahrzeuge.

…Karlau