Hat jemand von euch, schon mal so eine Klausel im Arbeitsvertrag gehabt? Und was genau soll die eigentlich bedeuten? 😁

by Inside-Egg615

3 comments
  1. Dasd zwischen Weichnachten und 6.01 urlaub entragen sollst und wenn ned dann bruchst einen grund, Wenn Betriebsurlaub ist dann auch. Wie weit das haltbar ist kann dir die AK sagen.

  2. Betriebsurlaub ist in Ordnung solang im Rahmen.

    Das andere ist Good Will.

    Würde mir eher um den Satz davor Gedanken machen.

  3. Die Klausel ist nicht ganz legitim, würde ich behaupten. Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ist nicht so zu setzen, wie der Arbeitgeber das gerne hätte, bzw wird man durch diese Frist sehr eingeschränkt, da sie ja doch kurz ist. Der Arbeitgeber kann aber durchaus Zeiträume nennen.
    Betriebsurlaub kann prinzipiell durch AV geregelt werden.
    Im Zweifelsfall AK, aber prinzipiell kannst du da das Urlaubsgesetz aufschlagen und solltest relativ schnell fündig werden.

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