Deutschland in einer Nussschale

by tommit

6 comments
  1. Wäre jetzt auch optional ein Schild gegangen mit:”Benutzen auf eigene Gefahr“ oder ähnliches?

  2. Ich fragte mich nach möglichen Gründen. Keine Rückenlehne? [Gehwegbreite](https://www.ksta.de/koeln/ehrenfeld/ehrenfeld/koeln-debatte-mit-geldstrafe-um-sitzbank-in-ehrenfeld-545259)?

    Aber es gibt ja auch [sinnvolle Regeln](https://www.t-online.de/leben/alltagswissen/id_100114428/gesetze-gaga-das-sind-die-zehn-skurrilsten-vorschriften-in-deutschland.html).

    >Der Imker genießt nach § 962 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein Sonderrecht, wonach Eigentümer eines Bienenschwarms bei der Verfolgung des Schwarms fremde Grundstücke betreten dürfen.

    oder

    >Wer schon einmal darüber nachgedacht hat, eine Atombombe oder andere Nuklearwaffen zu zünden, findet das Strafmaß dafür in § 307, der das “Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie” verbietet.

  3. Dann muss die Bank eben als Schneidebrett herhalten.
    Zweckentfremdung hat das Ordnungsamt ja nicht verboten, also darf ich das.

  4. Mich würde es ehrlicherweise gesagt nicht wundern, wenn das Ordnungsamt tatsächlich gar nichts gesagt hat. Oder wenn es durchaus sinnvolle Gründe gibt, die das erklären würden.

    Weil wir Deutsche ja nunmal gerne über unsere Behörden meckern, kommt es ja nicht selten vor, dass Entscheidungen des Amtes falsch dargestellt oder seltener auch mal erfunden werden.

    Wenn es aber tatsächlich einen echten Hintergrund hat, wäre es echt mal ganz interessant den zu erfahren.

Leave a Reply