Urteil: Geldstrafe für Smartphone-Video von Polizisten

by Upstctz

5 comments
  1. ~~Mal sehen wie weit der Fall noch nch oben geht.~~ Schade, dass der Fall nicht weiter nach oben geht. Ein BGH- oder BVerfG- Urteil zu dem Thema könnte die Sache ein für alle Mal klären.

  2. Also sind Verkehrskontrollen per Definition vertrauliche Privatgespräche? What?

  3. >Der Sprechende, in diesem Fall der Beamte, müsse vor einer Verwendung der Aufnahme in anderem Zusammenhang geschützt werden. Das gilt nach der Begründung des Urteils auch dann, wenn die Bodycam des Beamten das Gespräch aufnimmt. Deren Einsatz sei vom Gesetz erlaubt, und die Aufnahme dürfe nur für eng definierte Zwecke verwendet werden.

    Kann natürlich sein, dass hier Mal wieder die Idealvorstellung von Juristen mit der Realität der Technik kollidiert, aber würde man diese Logik konsequent anwenden, wäre es immer legal jemand zu filmen, unter der Vorraussetzung, dass das Filmmaterial nur in Ermittlungsverfahren verwendet wird.

    Denn so ganz überzeugt, dass es technisch unmöglich ist, die Bodycam-Videos im Zweifelsfall auf illegale Weise zu verwenden, bin ich nicht.

  4. “In der Vorschrift heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt.“”

    Also, ich darf Video von Beamten aufnehmen, solang ich kein Ton aufnehme?!?! Ich vermute ich darf die Aufnahme dann in Cloud hochladen, ich darf sie aber nicht per Fax senden.

    Das passiert, wenn man Gesetze aus der ’60 Jahre, gemacht auf gesellschaftlichen, politischen situation und technischen Möglichkeiten von damals noch heutzutage nutzt.

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