> Für eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren reicht es nun, sexuelle Handlungen gegen den “erkennbaren Willen” eines anderen vorzunehmen. Also: gegen das “Nein”. Die Verschärfung des entsprechenden Paragrafen 177 im Strafgesetzbuch hatte der Bundestag damals sogar einstimmig beschlossen.
> …
> Buschmann sagt Nein zu dem entsprechenden Absatz. Es bestünden “erhebliche Zweifel” daran, dass die EU die dafür erforderliche Kompetenz zur Rechtsetzung habe, so eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber ZDFheute.
> …
> Nur: Sowohl der juristische Dienst der EU-Kommission als auch die Juristen des EU-Parlaments sehen das anders. Aus ihrer Sicht hat die EU durchaus eine Gesetzgebungskompetenz – um genau diese Frage zu regeln.
> …
> Eine Verhandlung in dieser Woche zwischen Parlament und Rat brachte allerdings keine Annäherung. Für den 14. November ist die vorläufig letzte Verhandlung angesetzt. An seinem Nein will Justizminister Buschmann derzeit offenbar nicht rütteln.
Unfassbar
Naja ich würde natürlich eine europaweit einheitliche Regelung begrüssen und das mit der aktiven physischen Gegenwehr ist in der Tat ziemlicher Schwachsinn.
Aber das der Artikel behauptet “nein heißt nein” bedeutet das selbe wie “ja heißt ja” ist ja mal überhaupt nicht zutreffend und so eine Äquivalenz zu behaupten schafft jetzt nicht wirklich Vertrauen.
Klassischer Fall von einer Schlagzeile, die etwas völlig anderes vortäuscht, als tatsächlich der Fall ist. Buschmann möchte keineswegs Vergewaltigungen legalisieren, soweit ich auf den ersten Blick erkennen kann, ist das geplante EU-Gesetz sowieso schon im Wesentlichen deutsches Recht. Er zweifelt lediglich an, ob die EU hierfür wirklich eine Gesetzgebungskompetenz hat – und das ist ein wichtiger Punkt, es wäre fatal, wenn letztendlich das Verfassungsgericht EU-Recht in Deutschland aussetzt – das ergäbe einen unheilbaren Schaden für die europäische Integration.
Ich sehe durchaus Vorteile davon, das Strafrecht EU-weit zu harmonisieren. Aber dann sollen die Mitgliedsländer das offiziell beschließen und entsprechende Kompetenzen abgeben – dass die EU-Kommission scheibchenweise versucht, mit etwas dubiosen Argumenten sich Gesetzgebungskompetenzen zu verleihen, ist der falsche Weg zum richtigen Ziel.
Die FDP mit ihrer frauenfeindlichen Agenda.
Nach Absage an die Reform des § 218, Familienrecht nach Art der sog. Vaterrechtler nun Blockade weil Vergewaltigung nach der Leseart von Buschmann nicht zu den besonders schweren Straftaten zählt.
Er scheint sogar zu übersehen, dass sexuelle Gewalt in jeder Bevölkerungsschicht stattfindet und die Auswirkungen für Betroffene derartiger Straftaten länger als nur eine Wahlperiode bleiben.
Die FDP arbeitet hart an einer Dauerpräsenz ausserhalb der Parlamente.
Ich lernte heute: Slowenien ist Osteuropa, Österreich müsste doch ähnlich gehandelt werden, gell?
>Es bestünden “erhebliche Zweifel” daran, dass die EU die dafür erforderliche Kompetenz zur Rechtsetzung habe, so eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber ZDFheute.
Bei mir liegt Europarecht an der Uni war schon etwas zurück, aber auf den ersten Blick wundert es mich auch etwas, wo da die EU kompetenz herkommen soll.
Strafrecht in im Grundsatz (mit wenigen Ausnahmem) nicht EU kompetenz, sondern Kompetenz der Mitgliedsstaaten.
> Sieben Jahre später könnte der Grundsatz “Nein heißt Nein” – beziehungsweise, in der europäischen Fassung “nur Ja heißt Ja” – europaweit beschlossen werden.
Ich bin kein Jurist, aber als Laie sehe ich schon einen Unterschied zwischen “Nein heißt Nein” (bzw. “gegen den erkennbaren Willen”) und “nur Ja heißt Ja”.
“Feindbild”, “Hass” … eieiei dieses Endzeit-Vokabular verwässert tatsächliche Feindschaft und Hass
Kann jemand juristisch bewanderteres mal erklären,
a) eine Situation, die nach neuem Recht strafbar wäre aber nach altem nicht und
b) einen Weg, um das auch vor Gericht entsprechend zu beweisen?
Irgendwie hat die EU mittlerweile ein paar ganz komische Vorstellungen über ihre Zuständigkeit…
Gibt es für sowas überhaupt genug Personal? Und falls ja, warum zur Hölle gibt es die??
11 comments
> Für eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren reicht es nun, sexuelle Handlungen gegen den “erkennbaren Willen” eines anderen vorzunehmen. Also: gegen das “Nein”. Die Verschärfung des entsprechenden Paragrafen 177 im Strafgesetzbuch hatte der Bundestag damals sogar einstimmig beschlossen.
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> Buschmann sagt Nein zu dem entsprechenden Absatz. Es bestünden “erhebliche Zweifel” daran, dass die EU die dafür erforderliche Kompetenz zur Rechtsetzung habe, so eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber ZDFheute.
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> Nur: Sowohl der juristische Dienst der EU-Kommission als auch die Juristen des EU-Parlaments sehen das anders. Aus ihrer Sicht hat die EU durchaus eine Gesetzgebungskompetenz – um genau diese Frage zu regeln.
> …
> Eine Verhandlung in dieser Woche zwischen Parlament und Rat brachte allerdings keine Annäherung. Für den 14. November ist die vorläufig letzte Verhandlung angesetzt. An seinem Nein will Justizminister Buschmann derzeit offenbar nicht rütteln.
Unfassbar
Naja ich würde natürlich eine europaweit einheitliche Regelung begrüssen und das mit der aktiven physischen Gegenwehr ist in der Tat ziemlicher Schwachsinn.
Aber das der Artikel behauptet “nein heißt nein” bedeutet das selbe wie “ja heißt ja” ist ja mal überhaupt nicht zutreffend und so eine Äquivalenz zu behaupten schafft jetzt nicht wirklich Vertrauen.
Klassischer Fall von einer Schlagzeile, die etwas völlig anderes vortäuscht, als tatsächlich der Fall ist. Buschmann möchte keineswegs Vergewaltigungen legalisieren, soweit ich auf den ersten Blick erkennen kann, ist das geplante EU-Gesetz sowieso schon im Wesentlichen deutsches Recht. Er zweifelt lediglich an, ob die EU hierfür wirklich eine Gesetzgebungskompetenz hat – und das ist ein wichtiger Punkt, es wäre fatal, wenn letztendlich das Verfassungsgericht EU-Recht in Deutschland aussetzt – das ergäbe einen unheilbaren Schaden für die europäische Integration.
Ich sehe durchaus Vorteile davon, das Strafrecht EU-weit zu harmonisieren. Aber dann sollen die Mitgliedsländer das offiziell beschließen und entsprechende Kompetenzen abgeben – dass die EU-Kommission scheibchenweise versucht, mit etwas dubiosen Argumenten sich Gesetzgebungskompetenzen zu verleihen, ist der falsche Weg zum richtigen Ziel.
Die FDP mit ihrer frauenfeindlichen Agenda.
Nach Absage an die Reform des § 218, Familienrecht nach Art der sog. Vaterrechtler nun Blockade weil Vergewaltigung nach der Leseart von Buschmann nicht zu den besonders schweren Straftaten zählt.
Er scheint sogar zu übersehen, dass sexuelle Gewalt in jeder Bevölkerungsschicht stattfindet und die Auswirkungen für Betroffene derartiger Straftaten länger als nur eine Wahlperiode bleiben.
Die FDP arbeitet hart an einer Dauerpräsenz ausserhalb der Parlamente.
Ich lernte heute: Slowenien ist Osteuropa, Österreich müsste doch ähnlich gehandelt werden, gell?
>Es bestünden “erhebliche Zweifel” daran, dass die EU die dafür erforderliche Kompetenz zur Rechtsetzung habe, so eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber ZDFheute.
Bei mir liegt Europarecht an der Uni war schon etwas zurück, aber auf den ersten Blick wundert es mich auch etwas, wo da die EU kompetenz herkommen soll.
Strafrecht in im Grundsatz (mit wenigen Ausnahmem) nicht EU kompetenz, sondern Kompetenz der Mitgliedsstaaten.
> Sieben Jahre später könnte der Grundsatz “Nein heißt Nein” – beziehungsweise, in der europäischen Fassung “nur Ja heißt Ja” – europaweit beschlossen werden.
Ich bin kein Jurist, aber als Laie sehe ich schon einen Unterschied zwischen “Nein heißt Nein” (bzw. “gegen den erkennbaren Willen”) und “nur Ja heißt Ja”.
“Feindbild”, “Hass” … eieiei dieses Endzeit-Vokabular verwässert tatsächliche Feindschaft und Hass
Kann jemand juristisch bewanderteres mal erklären,
a) eine Situation, die nach neuem Recht strafbar wäre aber nach altem nicht und
b) einen Weg, um das auch vor Gericht entsprechend zu beweisen?
Irgendwie hat die EU mittlerweile ein paar ganz komische Vorstellungen über ihre Zuständigkeit…
Gibt es für sowas überhaupt genug Personal? Und falls ja, warum zur Hölle gibt es die??
thank god bro an die macht