Wie immer, in diesem Einzelfall ist die Entscheidung nicht unbedingt mit meinem persönlichen Moralempfinden vereinbar. Aber mit Abstand und Vernunft betrachtet freue ich mich sehr, dass die grundsätzliche Entscheidung so gefallen ist.
Jede andere Entscheidung wäre ein wunderbares Einfallstor für Willkürjustiz, um unliebsame Personen zu verfolgen. Insofern, lieber einen Schuldigen fälschlich freigesprochen als einen Unschuldigen fälschlich verurteilt.
Grundsätzlich eine gute Entscheidung, denn es wäre niemals dabei geblieben, dass das Gesetz nur auf diese drei sehr schweren Verbrechen beschränkt worden wäre.
Gut und folgerichtig.
Richtige Entscheidung. Ne bis in idem ist eine über 2000 Jahre alte Regel, wonach ein Freispruch entgültig ist – in Deutschland hat sie sogar Verfassungsrang. Ich habe keine Ahnung, was sich die GroKo damals dabei gedacht hat, mit 362 Nr. 5 StPO eine dagegen verstoßende Norm zu schaffen (außer Populismus vermutlich).
Wer hätte damit gerechnet? Achja, quasi alle. 🤦♂️
Keine völlig überraschende Entscheidung. Es hatte ja sogar der Bundespräsident vor Unterzeichnung des Gesetzes Zweifel angemeldet, was jetzt nicht so häufig vorkommt.
Absolut richtige Entscheidung.
Diese Reform der StPO ist schon seit Einführung einer hitzigen Diskussion unterworfen. Es wäre IMHO wenig verwunderlich gewesen, wenn das BVerfG das anders gesehen hätte.
Irgendwann ist Rechtssicherheit geboten, in diesem Fall hat es halt einen vermeintlichen Täter geholfen. (Wobei man sagen muss, dass bei dem Täter offensichtlich der eine Teil einer Bestrafung, der Schutz der Gesellschaft, wohl als trotzdem erfolgreich betrachtet werden kann – der vermeintliche Täter ist nicht mehr aufgefallen)
Auch die Begründung bzw. allein der Titel “Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit” ist schon etwas strange – das Grundgesetz schließt eine doppelte Verfolgung klar aus, da gibt es keine “materielle Gerechtigkeit”.
Und zu guter Letzt: Nach 50 Jahren den **Mord** nachzuweisen, trotz Spermaspuren, würde schon eine argumentative Meisterleistung sowohl der Staatsanwaltschaft als auch des Gerichts voraussetzen – die Hürden an Mord werden regelmäßig sehr hoch gesteckt. Und Totschlag ist nicht von der Reform abgedeckt, entsprechend kann es in dem Prozess nur um Mord oder nichts gehen – im bezweifle, dass sich irgendein Beteiligter/Verwandter des Opfers seine materielle Gerechtigkeit hergestellt sieht, wenn das Gericht zwar zweifelsfrei zum Schluss kommt, dass der vermeintliche Täter der Täter ist, aber der Mord nicht verurteilt werden kann und der Täter dann ebenfalls nicht verurteilt werden kann.
Oh, einer der Fälle, wo das Gesetz sogar direkt “nichtig” ist. Sonst kommt ja gerne mal ein “ist zwar illegal, bleibt aber bestehen, müsste binnen X Jahren mal repariert werden”, nichtig heißt “ist illegal und ~~sofort~~ rückwirkend unwirksam, kann nicht repariert werden”.
Das Prinzip soll ja (auch) verhindern, dass Freigesprochene sich bis ans Ende ihrer Tage die Nägel abkauen, ob sie nicht wieder jemand (wegen derselben Sache) vor den Kadi zerrt. Meine Frage als Laie nun: Muss ein Strafprozess immer mit einer Verurteilung oder einem Freispruch enden? Oder kann die Staatsanwaltschaft auch irgendwann sagen, “sieht so aus, als ob ich dich heute nicht ins Kittchen kriege, Freundchen, geh nach Hause, ich komme in zehn Jahren wieder, wenn mir der technische Fortschritt neue Beweise auf den Tisch spült”, was ja so ziemlich auf dasselbe hinausläuft.
Dachte seit einer halben Stunde beim Frühstück darüber nach, warum diese Meldung an einem Sonntag rauskommt und habe gerade eine Erkenntnis und ein ungewohntes protestantisches Hochgefühl.
11 comments
gemischte Gefühle
Wie immer, in diesem Einzelfall ist die Entscheidung nicht unbedingt mit meinem persönlichen Moralempfinden vereinbar. Aber mit Abstand und Vernunft betrachtet freue ich mich sehr, dass die grundsätzliche Entscheidung so gefallen ist.
Jede andere Entscheidung wäre ein wunderbares Einfallstor für Willkürjustiz, um unliebsame Personen zu verfolgen. Insofern, lieber einen Schuldigen fälschlich freigesprochen als einen Unschuldigen fälschlich verurteilt.
Grundsätzlich eine gute Entscheidung, denn es wäre niemals dabei geblieben, dass das Gesetz nur auf diese drei sehr schweren Verbrechen beschränkt worden wäre.
Gut und folgerichtig.
Richtige Entscheidung. Ne bis in idem ist eine über 2000 Jahre alte Regel, wonach ein Freispruch entgültig ist – in Deutschland hat sie sogar Verfassungsrang. Ich habe keine Ahnung, was sich die GroKo damals dabei gedacht hat, mit 362 Nr. 5 StPO eine dagegen verstoßende Norm zu schaffen (außer Populismus vermutlich).
Wer hätte damit gerechnet? Achja, quasi alle. 🤦♂️
Keine völlig überraschende Entscheidung. Es hatte ja sogar der Bundespräsident vor Unterzeichnung des Gesetzes Zweifel angemeldet, was jetzt nicht so häufig vorkommt.
Absolut richtige Entscheidung.
Diese Reform der StPO ist schon seit Einführung einer hitzigen Diskussion unterworfen. Es wäre IMHO wenig verwunderlich gewesen, wenn das BVerfG das anders gesehen hätte.
Irgendwann ist Rechtssicherheit geboten, in diesem Fall hat es halt einen vermeintlichen Täter geholfen. (Wobei man sagen muss, dass bei dem Täter offensichtlich der eine Teil einer Bestrafung, der Schutz der Gesellschaft, wohl als trotzdem erfolgreich betrachtet werden kann – der vermeintliche Täter ist nicht mehr aufgefallen)
Auch die Begründung bzw. allein der Titel “Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit” ist schon etwas strange – das Grundgesetz schließt eine doppelte Verfolgung klar aus, da gibt es keine “materielle Gerechtigkeit”.
Und zu guter Letzt: Nach 50 Jahren den **Mord** nachzuweisen, trotz Spermaspuren, würde schon eine argumentative Meisterleistung sowohl der Staatsanwaltschaft als auch des Gerichts voraussetzen – die Hürden an Mord werden regelmäßig sehr hoch gesteckt. Und Totschlag ist nicht von der Reform abgedeckt, entsprechend kann es in dem Prozess nur um Mord oder nichts gehen – im bezweifle, dass sich irgendein Beteiligter/Verwandter des Opfers seine materielle Gerechtigkeit hergestellt sieht, wenn das Gericht zwar zweifelsfrei zum Schluss kommt, dass der vermeintliche Täter der Täter ist, aber der Mord nicht verurteilt werden kann und der Täter dann ebenfalls nicht verurteilt werden kann.
Oh, einer der Fälle, wo das Gesetz sogar direkt “nichtig” ist. Sonst kommt ja gerne mal ein “ist zwar illegal, bleibt aber bestehen, müsste binnen X Jahren mal repariert werden”, nichtig heißt “ist illegal und ~~sofort~~ rückwirkend unwirksam, kann nicht repariert werden”.
Das Prinzip soll ja (auch) verhindern, dass Freigesprochene sich bis ans Ende ihrer Tage die Nägel abkauen, ob sie nicht wieder jemand (wegen derselben Sache) vor den Kadi zerrt. Meine Frage als Laie nun: Muss ein Strafprozess immer mit einer Verurteilung oder einem Freispruch enden? Oder kann die Staatsanwaltschaft auch irgendwann sagen, “sieht so aus, als ob ich dich heute nicht ins Kittchen kriege, Freundchen, geh nach Hause, ich komme in zehn Jahren wieder, wenn mir der technische Fortschritt neue Beweise auf den Tisch spült”, was ja so ziemlich auf dasselbe hinausläuft.
Dachte seit einer halben Stunde beim Frühstück darüber nach, warum diese Meldung an einem Sonntag rauskommt und habe gerade eine Erkenntnis und ein ungewohntes protestantisches Hochgefühl.
Lege mich jetzt wieder hin. Ü