Interview mit ÖVP-Ministerin Karoline Edtstadler zum Aktenzitierverbot

by wegwerferie

2 comments
  1. Aus dem Artikel:

    >**Ich will das Zitierverbot im Strafgesetz verankern – nach deutschem Vorbild.** ”

    Zum Verständnis, das deutsche Vorbild:

    >Strafgesetzbuch (StGB)
    >
    >§ 353d Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
    >
    >Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    >
    >1.entgegen einem gesetzlichen Verbot über eine Gerichtsverhandlung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder über den Inhalt eines die Sache betreffenden amtlichen Dokuments öffentlich eine Mitteilung macht,
    >
    >2.entgegen einer vom Gericht auf Grund eines Gesetzes auferlegten Schweigepflicht Tatsachen unbefugt offenbart, die durch eine nichtöffentliche Gerichtsverhandlung oder durch ein die Sache betreffendes amtliches Dokument zu seiner Kenntnis gelangt sind, oder
    >
    >3.die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.

    ​
    Quelle: [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__353d.html](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__353d.html)

    Interessant ist dabei noch die Fußnote, da ja Edtstadler im Interview davon spricht, dass dieses Gesetz nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundrechtskonform sei:

    > § 353d Nr. 3: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 3.12.1985; 1986 I 329 – 1 BvL 15/84 –

    Möchte behaupten, dass diese Entscheidung scho a Zeitl her is, kA ob das heute noch genau so gesehen würde.

    ​

    Davon ab fiel mir gleich im ersten Absatz noch eine Aussage von ihr auf:

    > Wir haben einen Ministerratsvortrag verabschiedet, wo es darum geht, eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft einzurichten, …

    Von wem oder was soll diese bitte “unabhängig” sein?

    Denn das bundesdeutsche Pendant hierzu, der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz und ist freilich ein Teil der Exekutive.

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