> Entscheidend ist es nach Auffassung des Gerichts, ob es sich bei der Reinigung um eine überwiegend oder ausschließlich fremdnützige Tätigkeit handelt. Dies ist der Fall, wenn Verschmutzungen deutlich über das Maß hinausgehen, das üblicherweise im Privatleben anfallen würde.
ich hoffe nicht mal mehr das es der postillion ist. die enttäuschung kann manchmal sehr wehtun.
Handwerker sind halt mal wieder gefickt, weil sie in den seltensten Fällen Container vor Ort haben, um sich zu säubern.
Eigentlich nur richtig das die Zeit mit dazu zählt. Haben wir auf der Intensivstation auch eigentlich so gehandhabt. Diejenigen die in COVID Bereichen arbeiten/gearbeitet haben sind dann noch vor Ende der Arbeitszeit kurz duschen gegangen.
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> Entscheidend ist es nach Auffassung des Gerichts, ob es sich bei der Reinigung um eine überwiegend oder ausschließlich fremdnützige Tätigkeit handelt. Dies ist der Fall, wenn Verschmutzungen deutlich über das Maß hinausgehen, das üblicherweise im Privatleben anfallen würde.
ich hoffe nicht mal mehr das es der postillion ist. die enttäuschung kann manchmal sehr wehtun.
Handwerker sind halt mal wieder gefickt, weil sie in den seltensten Fällen Container vor Ort haben, um sich zu säubern.
Eigentlich nur richtig das die Zeit mit dazu zählt. Haben wir auf der Intensivstation auch eigentlich so gehandhabt. Diejenigen die in COVID Bereichen arbeiten/gearbeitet haben sind dann noch vor Ende der Arbeitszeit kurz duschen gegangen.