Migration: Bundesregierung plant Strafen gegen Seenotretter

by CorneliusvL

10 comments
  1. > Nach dem Entwurf soll es für eine Strafbarkeit schon genügen, wenn jemand Ausländern dabei hilft, ohne Visum in die EU einzureisen, und zwar “wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern” – auch ohne Geld. Demnach könnten auch uneigennützige, selbstlose Helfer belangt werden.

    Schlimm genug, dass das bis jetzt noch nicht strafbar war.

  2. > ohne Visum in die EU einzureisen, und zwar “wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern”

    Absolut irrsinnig. Man stelle sich vor bei der Kollision vor kurzem vor Helgoland hätte es Überlebende gegeben. Schiffsbesatzungen sind oft Philippinen. Man hätte sich womöglich strafbar gemacht diese Menschen zu retten und nach Deutschland zu bringen. Und selbst wenn nicht, würde dieses Gesetz mit Sicherheit in der Schifffahrt für Unsicherheit sorgen und einige dürften sich dann dazu entscheiden sich an Rettungsaktionen nicht zu beteiligen. Das kann es ja wohl nicht sein. Seenotrettung darf unter keinen Umständen kriminalisiert werden.

  3. In Karlsruhe wird schon gewürfelt, wer dieses Urteil schreiben darf.

  4. Okay, einfach Leute absaufen lassen. Menschen dafür bestrafen, dass sie die Aufgaben der Staaten übernehmen, die sich verweigern Menschenleben zu schützen.

  5. Das heißt dann also in der Konsequenz, dass ein Schiff das in Seenot geratene sieht, sich nun entscheiden muss ob sie gegen das Völkerrecht verstoßen wollen oder gegen deutsches Einwanderungsrecht?

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    Ich hoffe doch mal die Wahl fällt leicht und das Völkerrecht wird generell über so ein Gesetz gestellt.

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    Wenn europäische Regierungen wollen, dass Privatmenschen sich nicht dauerhaft an der Seenotrettung beteiligen, dann müssen die europäischen Regierungen dafür sorgen, dass nicht systematisch Menschen im Mittelmeer ertrinken.

    Wenn jemand die Möglichkeiten hat, Menschen vor dem ertrinken zu retten und diese Person weiß, dass Menschen systematisch ertrinken, dann ist es eine absolut gerechtfertigte Gewissensentscheidung, von seiner Möglichkeit gebrauch zu machen und eben das zu verhindern.

    Es würde mich wirklich sehr wundern, wenn das Gesetz nicht bei erster Gelegenheit vom Verfassungsgericht einkassiert wird.

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    Selbst wenn man dem unsäglichem Narrativ glaubt, dass es viel zu viel Zuwanderung gäbe und wir unbedingt etwas dagegen tun müssten. Dieses “etwas” darf niemals ein Gesetz sein, dass in der Konsequenz besagt, dass man Menschen die in Seenot geraten sind, ertrinken lassen muss.

  6. Da schlägt das “overton window” aber mal richtig zu. Selbst bei SPD Mitgliedern/Wählern ist die private Seenotrettung doch immernoch weitestgehend positiv gesehen. Bei Grünen sowieso.

    Hätte die Union sowas vorgeschlagen hätten SPD und Grüne wohl mit dem Bruch gedroht. Nun kommt es selbst von der vermeintlich linken Partei. Mal sehen wie die Basis darauf reagiert.

  7. Also man kann ja alles Mögliche diskutieren – aber das Asylverfahren beginnt an Land und nicht wenn die Leute kurz vor dem absaufen im Wasser treiben.

  8. Dies wird mindestens dazu führen, dass die Seenotretter ganz genau Buch führen müsen, wo diese die Menschen aufsammeln und hinbringen. Also eigentlich nur rechtliche Absicherung betreiben müssen. In Hinblick auf diverse Vorwürfe gegen die betreffenden NGO’s wäre das eigentlich gar nicht mal so verkehrt.

    Zum einen zum Bekämpfung der Schlepperei und zum anderen zur Wiederherstellung des Vertrauens gegenüber diese Organisationen.

  9. Wenn also ein Frachter auf dem Mittelmeer Schiffsbrüchige rettet, egal welche, und das mehrere sind, müssen sie erst die Pässe überprüfen, bevor sie entscheiden können wo es hingeht? Selbst wenn die privaten Retter das Ziel sind, ist das handwerklich trotzdem schrecklich. Erinnert mich irgendwie an das Gesetz zu Kinderpornographie.

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