>Es kommt noch besser: All das galt auch für den Fall, dass Brandstäter von sich aus kündigen würde.
Also ich hätte nach genau einem Tag gekündigt, auch wenn es dann nur 54% von 20.000€ gegeben hätte.
>Das Gericht konstatiert schließlich, dass die Vereinbarung zum nachvertraglichen Ruhegeld selbst im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht üblich sei. Ob „im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein generell überhöhtes Gehalts- und Versorgungsniveau besteht, welches ein auffälliges Leistungsmissverhältnis ohnehin nicht zu beseitigen vermag“, konnte das Gericht daher dahinstehen lassen.
Das ist wohl gehobenes Deutsch für: “Ihr faulen Schweine mästet Euch sowieso schon genug am öffentlichen Trog! Oink! Oink!”
Tja was soll man sagen: arschgeiles Urteil
Die Frage ist nur ob sich etwas ändert.
Da fehlen einem echt die netten Worte.
>Die Ruhegeldvereinbarung DV 2018 ist bei einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck sittenwidrig i.S.v. § 138 Abs. 1 BGB. Sie räumt dem Kläger einen lebenslangen Anspruch auf eine Geldleistung ohne eine Gegenleistung seinerseits ein. Der Systematik des Vertrages kann kein anderer Zweck entnommen werden, als dem Kläger eine Alimentation auf der Grundlage eines verhältnismäßig hohen Gehalts bei weitreichender Anrechnungsfreiheit von weiteren Einkünften zu gewähren. Insbesondere hat das Ruhegeld nicht den Zweck, den Kläger finanziell gegen ein Arbeitsplatzrisiko nach Ablauf der Amts- oder Vertragslaufzeit abzusichern, denn die Regelungen des Vertrages sichern dem Kläger faktisch eine lebenslange Anstellung. Dieses für die Beklagte teure Geschäft wird zu einem sittenwidrigen Geschäft aufgrund des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung verbunden mit der Finanzierung durch Mittel Dritter, nämlich der Pflichtbeiträge der Allgemeinheit zum öffentlichen Rundfunk. Außerdem verstößt es gegen den Staatsvertrag zur Gründung der Beklagten. Die Vertragsparteien handelten sittenwidrig. In Kenntnis der Umstände, die die Sittenwidrigkeit begründen, haben sie sich über diese hinweggesetzt, ihre Machtposition ausgenutzt und den Gebührenzahlern geschadet.
>Die Tatsache, dass sich RBB und Brandstäter in Kenntnis der Umstände, die die Sittenwidrigkeit auslösen, über diese hinweggesetzt oder sich ihnen leichtfertig verschlossen haben, lasse den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung zu: „Die Gebührenzahler sind nicht an den Vertragsverhandlungen beteiligt. Sie können sich ihrer Pflicht zur Leistung der Gebühren nicht entziehen.“
Bamm.
Gefällt mir. Kann mir wer erklären, ob das noch mehr Konsequenzen, abgesehen von der Auflösung des Vertrags hat (mit vermutlich Rückzahlungsansprüchen oder?).
“Die Tatsache, dass sich RBB und Brandstäter in Kenntnis der Umstände, die die Sittenwidrigkeit auslösen, über diese hinweggesetzt oder sich ihnen leichtfertig verschlossen haben, lasse den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung zu”
Viel harschere Kritik an einer Person kann man kaum ü en ohne ausfallend zu werden. Diese Menschen die sowas machen sollten sich was schämen.
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>Es kommt noch besser: All das galt auch für den Fall, dass Brandstäter von sich aus kündigen würde.
Also ich hätte nach genau einem Tag gekündigt, auch wenn es dann nur 54% von 20.000€ gegeben hätte.
>Das Gericht konstatiert schließlich, dass die Vereinbarung zum nachvertraglichen Ruhegeld selbst im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht üblich sei. Ob „im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein generell überhöhtes Gehalts- und Versorgungsniveau besteht, welches ein auffälliges Leistungsmissverhältnis ohnehin nicht zu beseitigen vermag“, konnte das Gericht daher dahinstehen lassen.
Das ist wohl gehobenes Deutsch für: “Ihr faulen Schweine mästet Euch sowieso schon genug am öffentlichen Trog! Oink! Oink!”
Tja was soll man sagen: arschgeiles Urteil
Die Frage ist nur ob sich etwas ändert.
Da fehlen einem echt die netten Worte.
>Die Ruhegeldvereinbarung DV 2018 ist bei einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck sittenwidrig i.S.v. § 138 Abs. 1 BGB. Sie räumt dem Kläger einen lebenslangen Anspruch auf eine Geldleistung ohne eine Gegenleistung seinerseits ein. Der Systematik des Vertrages kann kein anderer Zweck entnommen werden, als dem Kläger eine Alimentation auf der Grundlage eines verhältnismäßig hohen Gehalts bei weitreichender Anrechnungsfreiheit von weiteren Einkünften zu gewähren. Insbesondere hat das Ruhegeld nicht den Zweck, den Kläger finanziell gegen ein Arbeitsplatzrisiko nach Ablauf der Amts- oder Vertragslaufzeit abzusichern, denn die Regelungen des Vertrages sichern dem Kläger faktisch eine lebenslange Anstellung. Dieses für die Beklagte teure Geschäft wird zu einem sittenwidrigen Geschäft aufgrund des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung verbunden mit der Finanzierung durch Mittel Dritter, nämlich der Pflichtbeiträge der Allgemeinheit zum öffentlichen Rundfunk. Außerdem verstößt es gegen den Staatsvertrag zur Gründung der Beklagten. Die Vertragsparteien handelten sittenwidrig. In Kenntnis der Umstände, die die Sittenwidrigkeit begründen, haben sie sich über diese hinweggesetzt, ihre Machtposition ausgenutzt und den Gebührenzahlern geschadet.
[ArbG Berlin, Urteil vom 01.09.2023 – 21 Ca 1751/23, 21 Ca 3464/23](https://openjur.de/u/2475264.html)
Wer an der Orginal-Sauce interessiert ist: [https://openjur.de/u/2475264.html](https://openjur.de/u/2475264.html)
Viel Spaß!
Ich will auch Ruhegeld.
>Die Tatsache, dass sich RBB und Brandstäter in Kenntnis der Umstände, die die Sittenwidrigkeit auslösen, über diese hinweggesetzt oder sich ihnen leichtfertig verschlossen haben, lasse den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung zu: „Die Gebührenzahler sind nicht an den Vertragsverhandlungen beteiligt. Sie können sich ihrer Pflicht zur Leistung der Gebühren nicht entziehen.“
Bamm.
Gefällt mir. Kann mir wer erklären, ob das noch mehr Konsequenzen, abgesehen von der Auflösung des Vertrags hat (mit vermutlich Rückzahlungsansprüchen oder?).
“Die Tatsache, dass sich RBB und Brandstäter in Kenntnis der Umstände, die die Sittenwidrigkeit auslösen, über diese hinweggesetzt oder sich ihnen leichtfertig verschlossen haben, lasse den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung zu”
Viel harschere Kritik an einer Person kann man kaum ü en ohne ausfallend zu werden. Diese Menschen die sowas machen sollten sich was schämen.